Julian Hofmann: Hat eine Schule das Recht auf Domain-Namen?!

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Hallo Günter,

Das ist nicht die entscheidende Frage!
Entscheidend ist alleine ob er ein Recht an der Domain/dem Namen hat.

Nein. Entscheidend ist doch vielmehr, welche Rechte die Schule daran hat. Hätte beispielsweise ein Max-Mustermann-Gymnasium in Musterstadt ein Recht auf www.mmg-musterstadt.de? Oder extremer an www.mmg.de, was ja auch für MultiMediaGemeinschaft odgl. stehen könnte?
Prinzipiell kann ich mir doch erst einmal ohne Rechte daran zu haben eine Domain reservieren - solange ich dadurch nicht die Rechte Dritter verletze, oder?

Zweitens kann sich die Schule sowieso keinen Anwalt leisten.
vgl. http://www.heise.de/newsticker/result.xhtml?url=/newsticker/data/ad-18.09.00-000/default.shtml&words=Hochschule

Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Die Verweis geht auf einen Artikel mit Hochschulen/Universitäten. Diese haben i.d.R. mehr "Schüler" und mehr Geld. Oder hast Du schon 'mal eine normale Schule mit mehr als 2500 Schülern gesehen?

Grüße aus Köln
Julian