Hallo zusammen!
Ich betreibe eine Homepage, wo sich ehemalige Schüler meiner Schule treffen, Neuigkeiten austauschen etc.
Die Domain trägt den Namen der Schule (also etwa so: www.abc-schule.de). Die Schule hat später die Domain ohne Bindestrich (also www.abcschule.de) reserviert und möchte nun, ca. 2 Jahre später, meine Domain auch noch haben.
Haben die das Recht dazu
IMHO ja.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)