Günter Frhr.v.Gravenreuth : Hat eine Schule das Recht auf Domain-Namen?!

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Hallo zusammen!
Ich betreibe eine Homepage, wo sich ehemalige Schüler meiner Schule treffen, Neuigkeiten austauschen etc.
Die Domain trägt den Namen der Schule (also etwa so: www.abc-schule.de). Die Schule hat später die Domain ohne Bindestrich (also www.abcschule.de) reserviert und möchte nun, ca. 2 Jahre später, meine Domain auch noch haben.
Haben die das Recht dazu

IMHO ja.

Mit freundlichen Grüßen

Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)