Liebe Forumer,
uebermorgen, Mittwoch um 9.45, Duesseldorf, Cecilienallee 3, Saal A208, ist es so weit: die muendliche Verhandlung zur Sache "Explorer" zwischen SELFHTML und Symikron geht in die zweite Runde vor dem Oberlandesgericht (OLG).
Die erste Runde hat SELFHTML ja bekanntlich gewonnen, wenn auch nicht mit der gewuenschten Urteilsbegruendung. Insofern war es gut, dass die Gegenseite Berufung eingelegt hat, so dass nunmehr noch mal eine Urteilsfindung moeglich ist.
Alle, die jetzt ueberhaupt nicht wissen, worum es geht, koennen sich die ganze unglaubliche Geschichte, die zu diesem Rechtsstreit gefuehrt hat, auf </selfaktuell/talk/rechtundlinks.htm> in Ruhe durchlesen.
Netzdemos und dergleichen brauchen wir diesmal nicht - die Sache soll in Ruhe angegangen werden. In Schriftsaetzen an das OLG ist SELFHTML-Anwalt Hans-Jochen Krieger noch mal deutlich auf das aus unserer Sicht eigentliche Kernproblem der Linkfrage eingegangen und hat dargelegt, dass ein Link wie jener SELFHTML-Link zum FTP-Explorer markenrechtlich schlechterdings nicht belangbar sein kann. Also einfach ein bischen Daumendruecken im eigenen Interesse - es geht schliesslich immer noch um die Freiheit der Links!
viele Gruesse
Stefan Muenz