OLG Hamm: FTP-Explorer verletzt die Marke "Explorer"
Günter Frhr.v.Gravenreuth
- recht
0 Thomas J.S.0 Bio
0 Franz v. Groote
Soeben (und rechtzeitig vor der Münz-Sache) erhalte ich ein wunderschönes Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 33/01) zu einem FTP-Explorer Fall.
Zitate aus den Entscheidungsgründen:
"Zwar hat der Bekl. hier ... als Privatmann die Webseite zu privaten Zwecken erstellt und mit den Links ohne gewerblichen Hintergund Informationen zur Verfügung stellen wollen. Das ändert aber nichts daran, dass er mit seinem umfassenden Angebot an jedermann die Interessen der Firma FTPx Corp. objektiv gefördert und damit in den Geschäftsverkehr eingegriffen hat.Darauf, ob ihm das bewusst und ob ihm das verletzende Kennzeichen überhaupt bekannt gewesen ist, kommt es bei einer verschuldensunabhängigen Markenrechtsverletzung nicht an."
"Die Kl. durfte solche Verletzungshandlung auch sofort abmahnen".
"Die Kl. durft sich auch anwaltlicher Hilfe bedienen. Weshalb die Kl. hier verpflichtet gewesen sein sollte zunächste selbst in einem formlosen Schreiben auf die geschützte Marke aufmerksam zu machen ist nicht ersichtlich."
"Die Abmahnung war auch nicht rechtmissbräuchlich."
"Viele einzelne Verstöße forderten dann auch viele Abmahnungen heraus."
„Die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zu missbräuchlichen Mehrfachverfolgung (BGH GRUR 2000,1089) passen auf den vorliegenden Fall ebensowenig wie die zur Vielfachabmahnung durch einen einzelnen Anwalt."
Die Entscheidung kommt heute oder morgen auf unsere HP.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
hallo günter,
kommt das dir nicht merkwürdig vor?
im angesicht deiner aussage über deutsche richter, mutet es schon etwas sonderbar zu, wenn du dich plötzlich über urteile der selben so entzückt zeigst.
ich freue mich zwar, dass du wohl auf bist, aber das sollte dir noch lange keinen grund geben, hier wieder nur die hälfte der wahrheit zu präsentieren. oder meinst du, dass die hälfte der tatsachen, sei ebenso stichhaltig wie deine aussagen (bes. über die IQ der deutschen richter) ?
schöne grüße
thomas
Sup!
*rofl*
Also, wenn Günther ein Rapper wäre, hätte er glaube ich keine besonders großartige "Street credibility" ;-)
Stefan hingegen "rockt die crowd" ... *fg*
Gruesse,
Bio
Hi,
Also, wenn Günther ein Rapper wäre, hätte er glaube ich keine besonders großartige "Street credibility" ;-)
Stefan hingegen "rockt die crowd" ... *fg*
Hoert sich nach ner Subkultur an...
Naja....Kulturraum Internet halt :))
Cioa,
Wolfgang
Soeben (und rechtzeitig vor der Münz-Sache) erhalte ich ein wunderschönes Urteil des OLG Hamm (Az. 4 U 33/01) zu einem FTP-Explorer Fall.
Die Entscheidung kommt heute oder morgen auf unsere HP.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Frhr.v.Gravenreuth
Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
Hallo GFvG,
das haben Sie vergessen:
Das Gericht hat den Streitwert von 100.000,-DM auf 30.000,-DM gesenkt.
Das bedeutet ja dann auch geringere Kostennote?
MfG
Groote