Redaktion AdvoGraf: Stell Dir vor...

<img src="/selfaktuell/talk/rechtundlinks.gif" border=0 alt="">

SELFHTML kämpft vor Gericht für die Freiheit des Internets und keiner
bekommt es mit...

Ach, was waren das für schöne Zeiten im April 2000, als der Hype los
ging und man die Solidarität beschwor, die man heute oft vermisst;
als man losgezogen war, die Links zu befreien, die kleinen Homepage-
bastler vor ungerechtfertigter Abzocke zu schützen und das Internet
ein Stück freier zu machen.

Wie warm ums Herz wird bei der Erinnerung an die Tage um den 20.09.00,
als die Netzgemeinde ein Stück näher zusammen rückte, dieses Forum von
Sympathiebekundungen und guten Wünschen für die erste Instanz vor dem
LG Düsseldorf überschüttet wurde, die User souverän über der freiherr-
lichen Häme standen und ihre Websites "zugemacht" haben... um ihre
Solidarität zu bezeugen und um wach zu rütteln.

Heute, gut ein Jahr nach Beginn der Kampagne, ausgestattet mit knapp
DM 60.000 an Spendengeldern und mit einem neuen Kampagnenbanner ge-
rüstet, herrscht Schweigen. Dass am Mittwoch, dem 27. Juni 2001, vor
dem OLG Düsseldorf die zweite Runde im "Kampf um die Freiheit der
Links" stattfinden wird, war nirgendwo wirklich hervorgehoben: nicht
in den Online-Magazinen und auch hier nicht.

Auch vom Termin selbst war kaum etwas zu erfahren; dabei scheint es
vor dem OLG doch recht lebhaft und kontrovers zugegangen zu sein.
Schade, dass Netizens, Spender und Sympathisanten sich ihre Informa-
tionen nun im Netz suchen müssen. Wie gut, dass wenigstens die
Jurawelt-Redaktion (mal wieder) vor Ort war - und sehr zeitnah eine
sehr lesenswerte Zusammenfassung ins Netz gestellt hat:

http://www.jurawelt.com/anwaelte/gerichtsreportagen/2490

Aber vielleicht findet sich ja auch bei SELFHTML Recht+Links bald
mehr zum Thema. Und vielleicht erfährt der geneigte Leser bei dieser
Gelegenheit, wieso man nun nicht mehr "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn"
agiert, sondern SELFHTML auf einmal alleine kämpft. Am Ende könnte
der Eindruck entstehen, man habe den einstigen "Bündnispartner", den
Verein Freedom for Links e.V., der nun selbst in raues Fahrwasser ge-
raten ist, fallen gelassen wie die sprichwörtliche "heisse Kartoffel".

viele Grüsse & viel Glück für's Urteil

Alex Kleinjung
Redaktion AdvoGraf
http://www.advograf.de

  1. Hallo Alex!

    Endlich bist du wieder da :)

    <img src="/selfaktuell/talk/rechtundlinks.gif" border=0 alt="">

    Das las ich mal so stehen :)

    Heute, gut ein Jahr nach Beginn der Kampagne, ausgestattet mit knapp
    DM 60.000 an Spendengeldern und mit einem neuen Kampagnenbanner ge-
    rüstet, herrscht Schweigen. Dass am Mittwoch, dem 27. Juni 2001, vor
    dem OLG Düsseldorf die zweite Runde im "Kampf um die Freiheit der
    Links" stattfinden wird, war nirgendwo wirklich hervorgehoben: nicht
    in den Online-Magazinen und auch hier nicht.

    Falsch!!!!
    <?m=135234&t=25903>

    Dieser Link wird zwar bald nicht mehr in der Forumshauptdatei existieren aber wir haben ALLE davon gewußt!

    Auch vom Termin selbst war kaum etwas zu erfahren

    siehe oben

    http://www.jurawelt.com/anwaelte/gerichtsreportagen/2490

    Naja, also warten wir alle jetzt gespannt auf den 19.09.2001 *grml*

    Aber vielleicht findet sich ja auch bei SELFHTML Recht+Links bald
    mehr zum Thema. Und vielleicht erfährt der geneigte Leser bei dieser
    Gelegenheit, wieso man nun nicht mehr "Gemeinsam gegen den Abmahnwahn"
    agiert, sondern SELFHTML auf einmal alleine kämpft. Am Ende könnte
    der Eindruck entstehen, man habe den einstigen "Bündnispartner", den
    Verein Freedom for Links e.V., der nun selbst in raues Fahrwasser ge-
    raten ist, fallen gelassen wie die sprichwörtliche "heisse Kartoffel".

    Huch, hab ich da was veräumt?
    Würde mich über stichhaltige Hinweise freuen!

    Grüße Sonny

    1. Hallo Roman,

      Endlich bist du wieder da :)

      Nur für die Onlinerechtsthemen und wenn unser aller Lieblingsanwalt
      mal wieder pastet ;-)

      Falsch!!!!
      <?m=135234&t=25903>
      Dieser Link wird zwar bald nicht mehr in der Forumshauptdatei
      existieren aber wir haben ALLE davon gewußt!

      Mea culpa! Ist bei Scrollen der Hauptdatei untergegangen - insoweit
      ausdrücklich Entschudligung!

      Schade nur, dass in der Online-"Presse" vorher nichts zu lesen war.
      Vielleicht war es den Redaktionen ja auch nur keinen Beitrag wert,
      aber ich tippe eher mal auf unterlassene PR. Sicher, der zweite Termin
      sollte ruhig, sachlich und unspektakulär verlaufen. Imho sollte man
      aber auch zwischen den Instanzen die Leute immer wieder auf dem
      Laufenden halten... wie schnell lassen Betroffenheit, Empörung und
      Sympathie nach, wie schnell vergisst man, was passiert (ist) - dabei
      sind weder "Explorer" im besonderen noch Serienabmahnungen zum Zwecke
      des Geldverdienens im allgemeinen vom Tisch... leider!

      viele Grüsse

      Alex Kleinjung
      Redaktion AdvoGraf
      http://www.advograf.de

  2. hallo alex,

    SELFHTML kämpft vor Gericht für die Freiheit des Internets und keiner
    bekommt es mit...

    nun vielleicht sollten wir doch so lange warten, bis die betroffene personen wieder daheim und ausgeruht sind? ;-)

    schöne grüße
    thomas

  3. Hallo Alex

    Ach, was waren das für schöne Zeiten im April 2000, als der Hype losging und man die Solidarität beschwor, die man heute oft vermisst;

    Alles was man heiss aufkocht, steht irgendwann kalt ab, das ist nun mal leider so. Das Verfahren dauert einfach laenger als das spontane sensationelle Interesse. Am Anfang steht die Empoerung, und dann folgt der lange Marsch durch die Instanzen. Klar, da mag man vielleicht noch mal nostalgisch auf die Anfaenge gucken. Aber was hilfts - jetzt zaehlen halt die Vorgaenge bei Gericht. Und der Richter, mit dem wir es gestern zu tun hatten, haette sich sowieso nicht davon beeindrucken lassen, wenn Yahoo und Google wegen uns einen Tag lang schwarze Seiten gebracht haetten.

    Wie warm ums Herz wird bei der Erinnerung an die Tage um den 20.09.00, als die Netzgemeinde ein Stück näher zusammen rückte, dieses Forum von Sympathiebekundungen und guten Wünschen für die erste Instanz vor dem LG Düsseldorf überschüttet wurde, die User souverän über der freiherrlichen Häme standen und ihre Websites "zugemacht" haben... um ihre Solidarität zu bezeugen und um wach zu rütteln.

    Sagen wir es ganz ehrlich: es gibt keine Uschi Hering mehr. Sie hat das seinerzeit alles organisiert, sie hat fuer die "Hitze im Netz" gesorgt. Gut, ich selber bin dieses Jahr ebenfalls stiller als im letzten Jahr (was auch andere Gruende hat), aber die Hexenkesselatmosphaere war vor allem Uschis Werk. Ich fand es damals auch gut so, und das Thema brauchte ja einfach erst mal aufgewirbelten Staub und Presse. Aber ob es dem Verfahren zum jetztigen Zeitpunkt so zutraeglich waere, wage ich eher zu bezweifeln. Jetzt sind nun mal die Gerichte dran, da hilft kein Jammern und kein Klagen. So lange sollte man finde ich nun besser abwarten. Beeinflussung des Gerichts sollte eh nicht moeglich sein, (so weit moechte ich der Judikativen vertrauen), und dass immer noch Links auf andere Web-Angebote gesetzt werden, ist mir lieber, als wenn alle ihre Seiten schwarz machen, aber dabei so eingeschuechtert sind, dass sie sich keine Links mehr zu setzen trauen.

    Auch vom Termin selbst war kaum etwas zu erfahren; dabei scheint es vor dem OLG doch recht lebhaft und kontrovers zugegangen zu sein.

    Das lag erst mal daran, dass die Bundesbahn gestern mit Unwettern und Selbstmoerdern zu kaempfen hatte und ich etwas laenger fuer die Rueckfahrt von Duesseldorf brauchte als vorgesehen. Die News im Newsticker hab ich mit den verbleibenden paar Mark Guthaben auf meiner Prepaidkarte vom Handy mittels Notebook und Infrarot pflichtgemaess schon gestern mittag hochgeladen ;-)

    Naja, also "lebhaft" wuerde ich das nicht bezeichnen, was dort im Gerichtssaal passierte. Die meiste Zeit der Dreiviertelstunde ging damit drauf, dass der vorsitzende Richter der Gerichtsschreiberin wiederholend diktierte, was der Freiherr an Argumenten hervorgebracht hatte: naemlich dass es von Microsoft eine Maus gebe, die den Namen "Explorer" trage, und zwar ohne den Zusatz "Windows-" oder "Internet-" davor, und dass die "Explorer" auf der Packung in weisser Schrift stehe (oder war es rot? *g*), mit etwa zwei Zentimeter grossen Lettern, und das Ganze rechts oben (oder war es links unten?).

    Wie auch immer, klar erkennbar war, dass die Richter ausschliesslich die Frage der Markenverletzung zu verhandeln bereit waren, nicht aber etwa die Frage des Unterschieds (oder Nichtunterschieds) zwischen dem Link in SELFHTML und dem entsprechenden, nicht beanstandeten Verweis im HTML 4.0 Handbuch, das den Richtern zuvor vorgelegt worden war. Insofern ist es aus meiner Sicht gewissermassen Wurscht, wie es nun am Ende ausgeht - denn selbst wenn ich noch mal Recht bekomme, werde ich vermutlich wieder nicht das Recht bekommen haben, um das es mir geht.

    Allerdings will ich auch keine vorzeitigen Teufel an die Wand malen. Das Gericht hat noch Zeit, die Sache in Ruhe zu pruefen, und so lange sollte man einfach erst mal abwarten. Lieber hinterher noch mal Staub aufwirbeln, denn vielleicht muss die Kasse dann ja noch mal aufgestockt werden fuer den BGH.

    viele Gruesse
      Stefan Muenz

    1. Hi,

      Sagen wir es ganz ehrlich: es gibt keine Uschi Hering mehr. Sie hat das seinerzeit alles organisiert, sie hat fuer die "Hitze im Netz" gesorgt.

      Nun stell die Sache mal nicht unter einem falsche Licht.
      Ich gehe jede Wette darueber ein, dass es nicht Uschi Hering war,
      die dafuer sorgte, dass der Streik erfolgreich war, sondern
      die Sache um die es ging!
      Mich hat bei dem damaligen Streik jedenfalls die Sache ueberzeugt mitzumachen.
      Wie der Streik naemlich initiert wurde (in einer fixen Idee ohne
      Vorbereitung) hat mich naemlich eher gestoert.

      Ciao,
       Wolfgang

      1. Hallo Wolfgang,

        Ich gehe jede Wette darueber ein, dass es nicht Uschi Hering war,
        die dafuer sorgte, dass der Streik erfolgreich war, sondern
        die Sache um die es ging!

        d'accord

        Mit einer Einschränkung: alle (auch AdvoGraf nicht ausgenommen), die
        damals irgendwas mit der Demo zu tun hatten, haben sich nicht gerade
        als PR- und Planungsspezialisten erwiesen ;-)

        Dass die Sache dennoch so eingeschlagen hatte, bewies zweierlei:
        erstens, dass das Netz ein verdammt schnelles Medium ist und zweitens,
        dass man innerhalb kurzer Zeit die Massen hinter sich hat, wenn man
        deutlich auf Mißstände hinweist.

        Und das war sicher einer der grössten Verdienste von Uschi im und für
        den FFL: überall herausschreien, wie windige Juristen die kleinen
        Netizens abzocken. Dass dabei auch über's Ziel hinausgeschossen wurde,
        liegt auf der Hand. Aber nur wer überhaupt etwas macht, kann auch
        Fehler machen. Das ist mir allemal lieber als Leute, die mit sich be-
        troffen geben und ansonsten lamentierend in der Ecke sitzen und die
        Däumchen drehen - man will ja nix falsch machen...

        viele Grüsse

        Alex Kleinjung
        Redaktion AdvoGraf
        http://www.advograf.de

    2. Ahoi, lieber Stefan,

      Alles was man heiss aufkocht, steht irgendwann kalt ab, das ist
      nun mal leider so. Das Verfahren dauert einfach laenger als das
      spontane sensationelle Interesse.

      Einspruch ;-) M.E. muss man so eine Suppe auch am köcheln halten, denn
      gerade unsere schnell-lebige Zeit braucht immer wieder Hinweise, dass
      Sachen, über die wir vor Wochen betroffen waren, immer noch akut sind.

      Am Anfang steht die Empoerung, und dann folgt der lange Marsch
      durch die Instanzen. Klar, da mag man vielleicht noch mal nostal-
      gisch auf die Anfaenge gucken. Aber was hilfts - jetzt zaehlen
      halt die Vorgaenge bei Gericht.

      Und das ist auch gut so! Das Netz wird dieses "Problem" nicht selbst
      lösen können. Hoffen wir, dass das OLG trotz der gegenteiligen Ent-
      scheidung des OLG Hamm in Eurem Sinne entscheiden wird. Dass, wie man
      dem Bericht von Ralf Hansen auf Jurawelt.com entnehmen kann, der Senat
      die Begründung des angefochtenen Urteils für fragwürdig hält, heisst
      ja nicht, dass man nicht zum selben Ergebnis kommen wird - wenn auch
      auf einem anderen Weg...

      Und der Richter, mit dem wir es gestern zu tun hatten, haette sich
      sowieso nicht davon beeindrucken lassen, wenn Yahoo und Google
      wegen uns einen Tag lang schwarze Seiten gebracht haetten.

      Sicher nicht ;-) Darum gings auch gar nicht. Nur hätte es mich gefreut,
      wenn man am Tag der Verhandlung oder kurz davor breiter über den Termin
      berichtet hätte. Gerade weil es ja nicht ein x-beliebiger Rechtsstreit
      ist...

      Sagen wir es ganz ehrlich: es gibt keine Uschi Hering mehr. Sie
      hat das seinerzeit alles organisiert, sie hat fuer die "Hitze im
      Netz" gesorgt.

      Was sicher einer ihrer grössten Verdienste war: sie hat dafür gesorgt,
      dass auch in den hintersten Ecken des Netzes noch bekannt wurde, wie
      windige Advokaten mittels Suchmaschinen und Serienbriefen unter Zu-
      hilfename von Luftmarken kleine Leute abkassieren.

      aber die Hexenkesselatmosphaere war vor allem Uschis Werk. Ich
      fand es damals auch gut so, und das Thema brauchte ja einfach erst
      mal aufgewirbelten Staub und Presse.

      Hexenkessel - heute ruhiger? Du scheinst Dich ein bisschen von dem
      "Hexenkessel" distanzieren zu wollen. Genau das verstehe ich nicht: Oft
      war es doch genau der Druck von aussen, der erst etwas bewegt hat.

      Aber ob es dem Verfahren zum jetztigen Zeitpunkt so zutraeglich
      waere, wage ich eher zu bezweifeln.

      Das Argument hatten wir letztes Jahr schon, insoweit die Gegenfrage:
      wie könnte Druck schaden? Ich will ja nicht, dass wieder mal ein Ge-
      richt abgemahnt wird *fg* Aber vielleicht gehen Richter, die auch nur
      Menschen sind, an die Sache anders ran, wenn sie sehen, dass es eben
      nicht nur um den Fall Partei X gegen Y geht...

      Die News im Newsticker hab ich mit den verbleibenden paar Mark
      Guthaben auf meiner Prepaidkarte vom Handy mittels Notebook und
      Infrarot pflichtgemaess schon gestern mittag hochgeladen ;-)

      :-)) Erinnert mich stark an das Frühstück nach dem ersten Termin
      Steinhöfel ./. FFL in Hamburg (morgens, halb 11 in Deutschland, in
      einem Hamburger Café nahe des Lansgerichts *g*)

      [detaillierte Terminsbeschreibung]

      Scheint doch ganz amüsant gewese zu sein...

      Wie auch immer, klar erkennbar war, dass die Richter ausschliess-
      lich die Frage der Markenverletzung zu verhandeln bereit waren,
      nicht aber etwa die Frage des Unterschieds (oder Nichtunter-
      schieds) zwischen dem Link in SELFHTML und dem entsprechenden,
      nicht beanstandeten Verweis im HTML 4.0 Handbuch

      Insofern ist es aus meiner Sicht gewissermassen Wurscht, wie es
      nun am Ende ausgeht - denn selbst wenn ich noch mal Recht bekomme,
      werde ich vermutlich wieder nicht das Recht bekommen haben, um das
      es mir geht.

      Und hier sind wir wieder am eigentlich Knackpunkt: je mehr ich mich
      mit der Materie befasse, desto eher neige ich zu der Auffassung, dass
      es auf die Frage eines Links oder Nichtlinks eben gar nicht ankommen
      darf. "Die Frage der Linkhaftung" - ja, das klang gut und war im ersten
      Moment auch in unser aller Augen das Wesentliche. Jedoch: Webspace war
      keine Linkhaftungsfrage - und dennoch eine erfolgreiche Abmahnwelle.

      Was es m.E. braucht ist eine klare Trennung zwischen kommerziellen
      und privaten Inhalten. "Geschäftlicher Verkehr" muss neu definiert
      werden und zwar in Richtung Kommerz. Gerade zu diesem Thema hatte der
      leider vorgestern verstorbene Patrick Mayer noch auf dem JuraMail-
      Symposium in Berlin einige sehr interessante Ansätze in den Raum ge-
      stellt...

      Ich wünsche mir fast, dass die Sache zum BGH geht; aber dann müssen
      dort die "richtigen" Rechtsfragen zur Klärung vorgelegt werden. Nach
      meiner Auffassung wären dies a) die erstmalige höchstrichterliche An-
      erkunng von privatem Engagement im Internet und b) auch die Klärung
      der Zulässigkeit, Verfahren auszusetzen, wenn Ansprüche aus Marken
      geltend gemacht werden, die nicht hätten eingetragen werden dürfen
      (gerade in einer Konstellation wie Webspace bei kommerziellen Seiten
      nicht ganz unwichtig). Wie man letzteres in "Dein" Verfahren einbauen
      kann, wird eine andere Frage sein.

      Egal, wie dieses Verfahren ausgehen wird: zum ersten Mal hat sich auf
      breiter Front Widerstand formiert und jemand seine Popularität dazu
      verwandt, die Masse zu informieren und zu sensibilisieren. Das war
      bitter nötig... und das ist gut so ;-)

      viele Grüsse & weiterhin *daumendrück*

      Alex Kleinjung
      Redaktion AdvoGraf
      http://www.advograf.de