kostro: Linkliste

Hallo!

Ich habe vor auf meiner Homepage eine Linkliste mit Links zu Firmenseiten und Seiten die mich interessieren zu erstellen.
Kann mir bitte jemand sagen, was für ein rechtlicher Background man hierbei hat?
Muß man generell um Erlaubnis fragen, wenn man Links zu diesen Seiten auf seiner Homepage anbietet oder sind einem hierbei keine Grenzen gesetzt?

Danke im Voraus
Kostro

  1. Hi,
    ich glaube nicht, dass das verlinken von anderen Seiten rechtlich gesehen verboten ist oder der Erlaubnis der Betreiber der entsprechenden Seite bedarf.
    Allerdings dibt es da ein Grundsatzurteil:

    Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

    Diesen Text würde ich an deiner Stelle mit zu der linkliste fügen.

    Viel Spaß

    ff

    1. Hallo,

      Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

      Diesen Text würde ich an deiner Stelle mit zu der linkliste fügen.

      Kürzlich habe ich irgendwo einen Beitrag von einem Rechtsanwalt (nein, nicht FvG) gelesen (weiß leider nicht mehr wo), daß man durch eine solche Distanzierung leider auch nicht unbedingt im Recht ist.
      Ich sage nur: armes Deutschland... Kein Wunder, daß wir internetmäßig ziemlich hinten dran sind, wenn es einige Herren gibt, die einem solche Stolpersteine in den Weg legen.
      Ich würde aber trotzdem nicht auf eine Linkliste verzichten, denn davon lebt das Internet schließlich.

      Schöne Grüße,
      Marco

      1. Hi.

        Kürzlich habe ich irgendwo einen Beitrag von einem Rechtsanwalt (nein, nicht FvG) gelesen (weiß leider nicht mehr wo), daß man durch eine solche Distanzierung leider auch nicht unbedingt im Recht ist.

        Das ist sogar noch untertrieben:
        Manche RAs argumentieren, daß du dir deiner "Schandtaten" bewußt bist, wenn du einen solchen Disclaimer verwendest.
        Sie unterstellen dir dann also sogar Absicht!  :-(

        olli

    2. Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

      Diesen Text würde ich an deiner Stelle mit zu der linkliste fügen.

      Hi,

      zusätzlich zu dem Gerichtsurteil würde ich dir empfehlen, noch dafür zu sorgen, dass die fremden Links in einem neuen Fenster aufgemacht werden. Damit wird noch deutlicher, dass man deine Seite (und damit auch deinen Verantwortungsbereich) verlässt.

      Liebe Grüße,

      Tanja

      1. Hallo Tanja,

        zusätzlich zu dem Gerichtsurteil würde ich dir empfehlen, noch dafür zu sorgen, dass die fremden Links in einem neuen Fenster aufgemacht werden. Damit wird noch deutlicher, dass man deine Seite (und damit auch deinen Verantwortungsbereich) verlässt.

        denkst Du nicht, dass Du damit die Freiheit Deiner Besucher unnötig
        einschränkst?
        siehe auch http://nachtvorstellung.de/dijalog/target.htm

        Ich denke, es ist vielmehr die Aufgabe des Autors, seine Inhalte so
        "einzigartig" darzubieten, dass der Unterschied deutlich wird ;)

        Viele Grüße aus Dresden,
        Stefan Einspender
        der favicon.de nochmal in der Hinsicht überarbeiten muß :-/