Hi.
Kürzlich habe ich irgendwo einen Beitrag von einem Rechtsanwalt (nein, nicht FvG) gelesen (weiß leider nicht mehr wo), daß man durch eine solche Distanzierung leider auch nicht unbedingt im Recht ist.
Das ist sogar noch untertrieben:
Manche RAs argumentieren, daß du dir deiner "Schandtaten" bewußt bist, wenn du einen solchen Disclaimer verwendest.
Sie unterstellen dir dann also sogar Absicht! :-(
olli