Ein bestimmtes Rechtsvermerk auf der Webseite?
Dmitri Rettig
- recht
0 scibb
Hallo,
irgendwie sollte man irgendein Vermerk auf der Webseite bezüglich der Links machen, also habe es auch gemacht. Nun frage ich mich, ob das OK ist, oder ob dieses Vermerk irgendwelche Sicherheitslücken aufweist?
"Achtung: Die Dokumentation erhebt keinen Anspruch auf ihre Vollstädigkeit oder ihre Richtigkeit. Der Autor ist nur verantwortlich für die von ihm betreuten Seiten. Dieses Vermerk gilt für die ganze Webseite."
Alles von sämtlichen Seiten "geklaut", aber irdendwie bin ich mir nicht sicher, ob das reicht. Ich will da nicht so viel Text schreiben, ist ja gleich auf der Startseite, aber auch auf Nummer sicher gehen...
Villeicht wisst ihr ja, was zu so einem Hinweis gehört?
Gruß Dmitri
hallo
Alles von sämtlichen Seiten "geklaut", aber irdendwie bin ich mir nicht sicher, ob das reicht. Ich will da nicht so viel Text schreiben, ist ja gleich auf der Startseite, aber auch auf Nummer sicher gehen...
Villeicht wisst ihr ja, was zu so einem Hinweis gehört?
http://www.subotnik.net/misc/disclaimer.html
http://www.freedomforlinks.de/Pages/discl.html
hab ich mal gefunden
gruesse
scibb
Hi,
also, wie ich es verstanden habe, ist ein Rechtsvermerk sinnlos. Oder wie soll ich das verstehen?
Hi,
also, wie ich es verstanden habe, ist ein Rechtsvermerk sinnlos. Oder wie soll ich das verstehen?
Korrekt, wenn du auf Seiten mit illegalem Inhalt verweist, kannst du auch belangt werden. Disclaimer helfen da garnichts.
Ich persönlich finde solche Disclaimer auch absolut irrsinnig, blödsinnig und schwachsinnig. Wenn ich Links veröffentliche, dann doch gerade deshalb, weil ich die verlinkten Seiten in irgendeiner Weise unterstützen und verbreitet wissen will. Wenn ich dann schreiben würde "...distanziere mich vom Inhalt aller verlinkten externen Seiten...", dann spricht das nicht gerade für die Qualität meiner Links.
Also: Laßt die Disclaimerscheiße, wählt gute Links und ignoriert alles, was dahergelaufene, vermeintliche Rechtsgelehrte (die, die mal irgendwo was gehört haben) so von sich geben.
- Sven Rautenberg
Hallo,
Das könnte ja so sein, dass mein Verweis auf eine legale Seite verweist, und die andere Seite distanziert sich von ihren Links und verweist auf eine illegale. Bin ich dann auch dran?
MfG Dmitri
Hallo !
Das könnte ja so sein, dass mein Verweis auf eine legale Seite verweist, und die andere Seite distanziert sich von ihren Links und verweist auf eine illegale. Bin ich dann auch dran?
Wenn du wußtest, dass die angeblich legale Seite mit Absicht auf eine illegale Seite verweist, was sie nur durch den "Disclaimer" verschleiern wollte, dann IMHO ja.
Gruß,
kerki
Hallo,
Über wieviel Links man haften kann ? ich weiß es nicht, vmtl. nur einmal? Normalerweise würde ich annehmen daß ein Richter nach dem Sinn bestimmter Regeln fragt.
Sinn macht eine weitergehende Haftung dann, wenn Links ein Vorwand sind, um für illegale Inhalte nicht mehr haftbar zu sein und damit solche Inhalte ungestraft verbreiten zu können.
Bei dieser "vernünftigen" Betrachtung dürfte m.E. erstmal sowieso gar kein Link zur Haftung führen wenn als externer Link die eigene Seite verlassen wird. Bei durch Frames eingebundenen Inhalten müßte man u.U. strengere Maßstäbe anlegen.
Wenn man das Ganze aber strenger auslegen wollte käme es m.E. darauf an einen Nutzen oder Vorsatz vermuten zu können.
In dem Fall würde ich vermuten daß aus einer Link-Kette irgendwo zu einem illegalen Produkt gelangt wird, und daß umgekehrt aus einer Geldkette wiederum eine Provision an den Anfang gelangt, und daß möglichst die Illegalität des Produktes bekannt und damit das Ganze vorsätzlich geschieht. Ggf. kann m.E. man statt Geld auch die Verbreitung einer Ideologie oder Religion hinterfragen. Offenbar wird das aber anders und noch strenger betrachtet weil die Auffassung von dem was ein Link ist von der Qualität einer Literaturangabe abweicht.
Soweit ich weiß wird auch nicht unterschieden zwischen erkennbaren Links in Textform und versteckten oder Buttons.
Zum noch größeren Problem wird es, wenn bald durch Rechtshilfeabkommen mit dem Ausland deutsches Recht für deutsche Websites nicht mehr gilt. Damit bräuchte jeder Betreiber einer Website einen Anwalt für internationels Recht.
Also in D ist das Kopieren von Musik erlaubt, nicht nur als Sicherungskopie. Woanders ist es verboten und dann könnte aus dem Ausland versucht werden gegen das Angebot einer Kopiersoftware (im Internet) über deutsche Gerichte vorzugehen.
Im Grunde ein Bestreben mit der Globalisierung optimale Bedingungen für größere Konzerne, noch über weltweite Patente hinaus, zu schaffen, und ein weiterer Angriff auf so etwas wie Freiheit im Internet.
Grüße
CurtB