Hallo,
Über wieviel Links man haften kann ? ich weiß es nicht, vmtl. nur einmal? Normalerweise würde ich annehmen daß ein Richter nach dem Sinn bestimmter Regeln fragt.
Sinn macht eine weitergehende Haftung dann, wenn Links ein Vorwand sind, um für illegale Inhalte nicht mehr haftbar zu sein und damit solche Inhalte ungestraft verbreiten zu können.
Bei dieser "vernünftigen" Betrachtung dürfte m.E. erstmal sowieso gar kein Link zur Haftung führen wenn als externer Link die eigene Seite verlassen wird. Bei durch Frames eingebundenen Inhalten müßte man u.U. strengere Maßstäbe anlegen.
Wenn man das Ganze aber strenger auslegen wollte käme es m.E. darauf an einen Nutzen oder Vorsatz vermuten zu können.
In dem Fall würde ich vermuten daß aus einer Link-Kette irgendwo zu einem illegalen Produkt gelangt wird, und daß umgekehrt aus einer Geldkette wiederum eine Provision an den Anfang gelangt, und daß möglichst die Illegalität des Produktes bekannt und damit das Ganze vorsätzlich geschieht. Ggf. kann m.E. man statt Geld auch die Verbreitung einer Ideologie oder Religion hinterfragen. Offenbar wird das aber anders und noch strenger betrachtet weil die Auffassung von dem was ein Link ist von der Qualität einer Literaturangabe abweicht.
Soweit ich weiß wird auch nicht unterschieden zwischen erkennbaren Links in Textform und versteckten oder Buttons.
Zum noch größeren Problem wird es, wenn bald durch Rechtshilfeabkommen mit dem Ausland deutsches Recht für deutsche Websites nicht mehr gilt. Damit bräuchte jeder Betreiber einer Website einen Anwalt für internationels Recht.
Also in D ist das Kopieren von Musik erlaubt, nicht nur als Sicherungskopie. Woanders ist es verboten und dann könnte aus dem Ausland versucht werden gegen das Angebot einer Kopiersoftware (im Internet) über deutsche Gerichte vorzugehen.
Im Grunde ein Bestreben mit der Globalisierung optimale Bedingungen für größere Konzerne, noch über weltweite Patente hinaus, zu schaffen, und ein weiterer Angriff auf so etwas wie Freiheit im Internet.
Grüße
CurtB