Hallo,
ich bin schon der Meinung, daß auch ein zugänglichmachen, ohne zumindest Zeigung von versuchter Unterbindung, von "verbotenen" Inhalten (mal sehr umgangssprachlich heute) unterbunden werden sollte. So es denn technisch geht, was natürlich eine andere Diskussion ist. Aber darum ging es in dem erwähnten Artikel ja nicht primär, im gegenteil, da sitzen die Verantwortlichen ja schon an
einem Tisch und probieren rum.
Ich denke auch, daß, wenn es um die Inhalte rechtsextremer Seiten geht, ein vergleich mit der bücherverbrennung zumindest etwas unpassend ist.
Dann gegen Zensur unter der Argumentation der Verbreitung.
persönlich möchte ich auch das "passive" zugänglichmachen von verbotener Ware unterbunden (zensiert) sehen.
Es wurde ja hier nicht verbreitet sondern der Zugang wurde nicht
verhindert.
Da könnte ich auch von der Post verlangen jeden Absender zu
prüfen, wenn der dann auf der Liste steht, muss die Post den
Brief vernichten?
Oh, sollte die post tatsächlich einen Brief eines gesuchten Drogenkuriers samt seines Absenders in den Händen haben, und der ist gepolstert und auf dem Wertschein steht "Schnee" drauf, dann hoffe ich doch sehr wohl, daß die den nicht zustellen sondern ihn "zensieren"
Und "Liste", für mich ist bislang nicht erkennbar dass die betr.
Inhalte per Gerichtsbeschluss verboten worden wären.
Habe ich da was in dem Artikel übersehen? Ich konnte im ganzen Artikel keine "beispielinhalte" sehen..... es wurde nur gesagt, das die Regierung mit den Anbietern zusammen arbeitet, um der Verbreitung bestimmter Inhalte einhalt zu geben. Das dies technisch sehr fragwürdig sei, aber "man daran arbeite"....natürlich mit sehr ungewissen Ausgang....
Verbiegungen der Grundrechte gilt es zu Verhindern auch wenn man
selbst nicht betroffen ist, soviel sollte eigentlich klar sein.
Ich spreche Verbreitern von rechtsradikalen und gewaltverherlichen Inhalten kein Grundrecht auf freie Meinungsäußerung zu. (die frage, wer denn bestimmt, welche inhalte darunter fallen, wurde im Artikel nicht behandelt....)
Chräcker