Hallo Kai,
wenn FvG jetzt aber dieses Grundsatzurteil provoziert hätte, wäre
wohl das Risiko zu groß gewesen, dass er seine Lebensgrundlage
verliert :)
*g* wie kolportiert wurde, hat FvG zähneknirschend die Entscheidung
seiner Mandantin Symicron hinnehmen müssen.
Der "Handel im geschäftlichen Verkehr" ist aber gefestige Recht-
sprechung, so dass daran kaum mehr zu rütteln sein dürfte. Allerdings
gehört dieser Begriff, der ja nicht nur im Markenrecht auftaucht,
dringend entstaubt. Wenn "geschäftlicher verkehr" künftig im Sinne
von umsatzorientiert interpretiert würde, könnte man damit besser
leben...
viele Grüsse
AK