Sven Rautenberg: Forderungen von Promonaut rechtmaessig?

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Hallo,
hier muss man jedenfalls nicht den Ausweis vorzeigen. Aber du hast schon recht, irgendwie kann man immer an einen fremden PC kommen.
Danke. Ich hoffe, dass es vielleicht noch andere Meinungen gibt.
Gruesse
Axel

Grundsätzlich: Für dein Problem ist Privatrecht zuständig, kein Strafrecht. Denn es wurde ein Vertrag geschlossen (was man natürlich auch anzweifeln kann), auf dessen Erfüllung die Gegenseite jetzt besteht. Wenn sie Maßnahmen einsetzen will, kann sie mahnen, einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken und letzlich die Forderung pfänden - wenn du in der Zwischenzeit nichts dagegen unternimmst.

Soweit die theoretische Lage. Anders sieht es in der Praxis aus.

Natürlich haben die deine bei der Anmeldung verwendete IP-Adresse und eine Menge nutzloser Daten, weil du ja falsche Angaben gemacht hast. Mit anderen Worten: Sie müßten über die IP-Adresse feststellen, welchen Provider du genutzt hast, dann dort anfragen, welcher User zum fraglichen Zeitpunkt diese IP-Adresse hatte, dessen Anschrift herausverlangen und sich dann gerichtlich mit dir auseinandersetzen.

Das hat eben nur ein Manko: Dein Provider wird einen Teufel tun und diese Daten raussuchen. Erstens dürfte sowas doch eine umfangreiche Wälzung der Logfiles bedeuten, zweitens verstößt sowas ganz eklatant gegen den Datenschutz.

Für den Ansatzpunkt, deine EMail-Adresse entsprechend auszuwerten (und deinen Mailprovider zu befragen), gilt entsprechendes.

Ich würde also erstmal ganz entspannt abwarten, ob denn irgendwann mal Papier-Post kommt. Erst dann ist anzunehmen, daß es gerichtlich weitergehen könnte.

Schlußfolgerungen: Wer nicht gerade Straftaten begeht, der kann sich durch die Nutzung eines großen Providers (am besten noch "by-call") so unkenntlich machen, daß er damit praktisch jeden Unfug anstellen kann, ohne daß der Betroffene etwas dagegen tun könnte bzw. den Bösewicht herauszufinden imstande ist.

Das bedeutet für solche Anbieter: Wenn sie im Internet Dienstleistungen anbieten wollen, sollten sie die Kundenauthentifizierung nicht schlampig betreiben. ;)

- Sven Rautenberg