Korbinian Bachl: Forderungen von Promonaut rechtmaessig?

Beitrag lesen

Hallo,

----------schnipp---------------

Ich wuesste gern:
Ist diese Forderung ueberhaupt rechtmaessig? Theoretisch koennte ich in dem Anmeldeformular die Adresse irgendeiner Person angeben. Auch Kinder koennten hier ganz einfach den Service in Anspruch nehmen. Ausserdem denke ich, dass diese Firma absichtlich die Benutzer in eine Falle tappen lassen.
Im Internet habe ich nur Informationen gefunden, die heute nicht mehr existieren. Bei be-king.de wurden wohl einmal verschiedene Beschwerden veroeffentlicht, die aber heute nur noch im Cache von Google vorhanden sind. Weiss jemand, wie es dort ausgegangen ist? Oder hat jemand schon Erfahrung mit Promonaut gemacht?
Gruesse
Axel

-------schnapp...............----------

JA, Sie ist definitiv Rechtmaessig!!! - Du hast mit deinem Klick einen Vertrag geschlossen, und die Leistung (Anmeldung) ja auch in Anspruch genommen.
DER Einwand mit den Kindern zählt nicht: Grundsätzlich gilt, das der Anschlussinhaber für ALLE Taten zur verantwortung gezogen werden kann, sofern er nicht einen anderen eindeutig nachweisen kann. Solche sachen gab es schon öfters, so hatte ein Kind aus Jux mal ein Auto bestellt, der Händler pochte auf sein Recht und bekam es auch - der Vater (Anschlussinhaber) musste Ihm sämtliche Auslagen zahlen, denn so das Gericht, hat der Vater schliesslich eine Aufsichtspflicht sowie die Pflicht den Anschluss zu beaufsichtigen (steht in JEDEM Internetvertrag drinnen egal ob AOL, T-ONLINE, Freenet etc...)

Du solltest echt zahlen, besonders da du den Service in anspruch gneommen hast.

Zum Thema Falsche Daten angeben: dies ist und bleibt Urkundenfälschung ! - es ist als ob du ein formular auf dem Amt ausfüllst und dann den Namen vom Nachbarn angibst - du kannst maximal leerlassen - ansonsten können Sie dich auch deswegen anzeigen.

Der provider selber gibt Promonaut keine Daten raus, muss diese jedoch ermittelnden behörden zugänglich machen. D.h. wenn promonaut einen Strafvervollgungsantrag gegen unbekannt stellt und deine IP nennt bist du dran. Sollte es dann ein Internetcafe sein so kann der besitzer hiervon haftbar gemacht werden da er seiner Pflicht deine identität aufzuzeichnen nicht nachkam (jepp, sowas gibt es - es berücksichtigt zwar keiner aber wenn mal der anwalt da steht siehts dumm aus - gehört zu Ihren Pflichten wie die Pflichten eines jeden providers in dessen Rolle der Internetcafebetreiber hier schlüpft da er Endkundenkontakt hat)

mfg

Korbinian Bachl
www.whiskyworld.de

PS: wenn du nicht zahlen willst bedenke folgendes: wir hatten einen Fall das jemand für 1000,- DM bestellte per NN und dann einem unbekannten eine streich spielte - das Paket kam zurück, wir erstatteten Anzeige wobei die kosten so aussahen:
Paketkosten 50,- DM  (hat es uns gekostet - ware is ja wieder da)
Adminaufwand 1h a 150,- DM
Büroaufwand 2h a 100,- DM
und schon haben wir ne rehnung über 400,- DM beisammen - und die Anwaltskosten sind da aber noch nicht drinnen !!!

bei einer derart eindeutigen rechtslage kann das verdammt teuer werden...