Hallo,
Symicron hat gegen Heise auch in der Berufungsverhandlung verloren:
Die Marke "Explorer" wurde von Symicron "nicht ernsthaft genutzt"
[...]
Damit seien nach Ablauf der gesetzlichen Benutzerschonfrist von fünf Jahren ab Eintragung der Marke Ansprüche gegen vermeintliche Verletzungshandlungen selbst dann ausgeschlossen, wenn tatsächlich eine Verletzung vorgelegen habe.
Ein erfreuliches Urteil :-)
stimmt.
interessant wäre jetzt zu verfolgen, ob frühere abmahnungen aufgrund dieses urteils aufgehoben werden könnten und unser Freier Herr zur rückzahlung aufgefordert werden würde.
grüße
thomas