hi!
Die Demokratie in Deutschland ist im Grundgesetz geregelt, daher kann
man Parteien auch höchstens aufgrund dieser Verfassung verbieten,
nämlich dann, wenn sie der Verfassung entgegenstehen. Und so steht
dann dort auch in Artikel 9:
=== cut ===
(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu
bilden.
(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den
Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige
Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind
verboten.
=== cut ===
Ob die NPD oder eine andere Partei den Voraussetzungen von Artikel
9.2 genügen, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden.
"Die NPD argumentiert in ihrer Programmatik eindeutig in der
Tradition der NSDAP. Sie geht in ihrem Antisemitismus und ihrer
Leugnung des Holocaust bis an die Grenze der Strafbarkeit"
bis an die grenze der strafbarkeit. mit anderen worten, die NPD
hat (noch nicht) gegen irgendein gesetz verstossen. oder was ?
Der zitierte Satz ist Juristengeschwätz. Was damit wirklich gemeint
ist muss nix mit der direkten Aussage des Satzes zu tun haben... ;)
ausserdem, inwiefern ist es eigentlich legitim V-männer in
parteien einzuschleusen ?
Die V-Männer sind Leute in der Partei, denen man Geld dafür gibt,
dass sie Informationen über die Partei verraten oder im Auftrag der
Geldgeber irgendwas anderes anstellen. Ob das legal ist oder nicht
kann ich auch nicht genau sagen, aber ich wüsste nicht, warum das
verboten sein sollte.
Ein Problem kriegt man dann, wenn man die Partei (teilweise) aufgrund
von Aktionen verbieten lassen will, die von V-Männern initiiert
wurden. Und besonders blöd ist es, wenn die Verfassungsrichter das
auch noch rauskriegen; dann kommen die sich nämlich möglicherweise
verarscht vor.
bye, Frank!
btw. Vor Fragezeichen setzt man -- wie vor alle anderen Satzzeichen
auch -- keine Leerzeichen!