Hallo Johannes,
dürfte ziemlich schwer sein nachzuweisen, daß Du mit dem Portscan nichts böse im Schilde führen wolltest. Somit dürfte die Argumentation immer in Richtung versuchte Eindringung in fremde Computersysteme gehen, und da hab ich keinerlei zweifel mehr, daß das strafbar ist.
Und ob von Providern Konsequenzen z.B. in Form einer
Kündigung drohen?
Könnte in den AGBs stehen bzw. eine Klausel dort sein, die man dahingehend auslegen kann. Ich weiß, daß bei uns an der Uni das ganz klipp und klar in den Nutungsbedingungen drinsteht.
Nein, ich bin kein Script-Kiddie, und möchte auch nicht in
andere Systeme einbrechen ...
Frag mich jetzt nur, was Du scannen willst und es dem betreffenden ja anscheinden nicht sagen willst/kannst/darfst...
Grüße aus Würzburg
Julian