Armin G.: Impressum mit Klarnamen etc. auf Homepages Pflicht?

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Tach auch,

Aber was ist mit dem südafrikanischen Besitzer einer britischen Domain auf einem US-Server aus (falls sowas überhaupt möglich ist ;-)?

Das ist gar nicht so weit hergeholt. Ich bin Deutscher (der aber in England lebt), habe eine .com-Domain (die gemeinhin als "amerikanisch" bezeichnet wird) und die Site liegt auf einem Server in Deutschland.

Welches Recht gilt jetzt: Englisches (ja, ich sage bewusst Englisches, da es Unterschiede zwischen Schottischem und Englischem Recht gibt) da ich dort ansaessig bin? Amerikanisches (wobei es dort ja auch noch Unterschiede zwischen den Staaten gibt), da ich eine als "Amerikanisch" geltende Domain habe? Deutsches, da meine Seiten auf einen Deutschen Server liegen?

Fragen über Fragen...

Sag' doch nicht sowas...

Aber gibt's dafür Antworten?

Glaube ich nicht so richtig dran...

Gruss,
Armin