Hallo Sönke,
So wie ich das jetzt beim Überfliegen verstanden habe, hat der "Schöpfer des Werkes" grundsätzlich das Urheberrecht und damit auch den Schutz des Gesetzes.
Ob's in dem Gesetz steht, weiss ich nicht (bin ich Juristin? Nimmermals! *G*). Aber:
Im Prinzip - wenn ich's recht verstanden habe - kannst du altes Bratfett in eine Zimmerecke schmieren und behaupten, es sei ein Kunstwerk. Wenn du nicht den entsprechenden Ruf hast oder eine wirklich gute Erklärung, wird man dich eher als Ferkel betrachten, denn als Künstler (auch und gerade vom juristischen Standpunkt aus). Will heissen: Ein Werk, das Urheberrechtsschutz geniesst, muss tatsächlich den "schöpferischen Akt" der zu seiner Entstehung geführt hat, in irgendeiner Weise erkennen lassen.
Beispielsweise der Journalist, der vor Jahren mal aufgrund des von symicron verbreiteten Pressematerials einen Artikel über ein gewisses, vielleicht doch noch nicht so existentes, Produkt dieser Firma geschrieben hat (für die c't, glaube ich), hat symicron verklagt, alldieweilen die auf ihrer (inzwischen auch dahingegangenen) Website eben diesen Artikel als Produktbeschreibung genutzt haben und - schlimmer noch - vor Gericht als Beweis für die Existenz des Produktes "Explorer" seit (das genaue Jahr ist mir jetzt entfallen) vor 95 vorgelegt haben. Der Gute hat verloren, alldieweil dieser Artikel nicht "die nötige Schöpfungshöhe" erreicht. Somit darf symicron diesen Artikel also weiterhin nutzen - sehr zum Schaden der Gemeinde, wie wir alle wissen.
Mit den genauen Details kann uns vermutlich Alex Kleinjung versorgen - vielleicht liest er ja mit. Wenn ja: Alex, korrigier' mich bitte, wenn ich Blödsinn verbreitet haben sollte, ja?
Fiele Griese!
Stonie