Copyright - wann gilt das?
Dmitri Rettig
- recht
Hi,
jetzt habe ich auf jeder meiner Seite, wo ich das Copyright wie auf SELFHTML unten eingebunden habe [überhautp, die Navigation usw. habe ich von SELFHTML abgeguckt ... ist zwar einfallslos, dafür navigiert man aber auch leichter], habe ich 2001 in 2002 abgeändert und nun sehe ich, dass das Copyright des SELFFORUMs vom Jahre 2000 ist, gilt es überhaupt noch. Bei mir musste ich alles umändern, da ich ja meine Seite schrittweise erstelle, und es nicht passen würde, wenn der eine Abschnitt 2002 und der andere 2001 ist ...
Und damit da keine SELFHTML-FehlerAlerts gepostet werden, noch einmal ganz präzis die Frage:
Bis wann gilt das gesetzten Copyright und muss man es nach jedem Jahr auffrischen?
MfG Dmitri Rettig
Hallo, Dimitri,
damit deine Seiten Urheberrechtsschutz geniessen können, braucht's erstmal 'ne Schöpfungshöhe - ob die gegeben ist, wirst du selbst beurteilen können.
Ansonsten sollten dir die Seiten von Dr. Krieger helfen können:
http://transpatent.com/gesetze/urhg.html
Und wenn du da nicht fündig wirst - Google ist, wie immer, dein Freund:
http://www.google.de/search?q=UrhG&hl=de&btnG=Google-Suche&meta=
File Griese,
Stonie
damit deine Seiten Urheberrechtsschutz geniessen können, braucht's erstmal 'ne Schöpfungshöhe - ob die gegeben ist, wirst du selbst beurteilen können.
Von Schöpfungshöhe habe ich im Gesetz nichts gefunden, was meinst du damit?
So wie ich das jetzt beim Überfliegen verstanden habe, hat der "Schöpfer des Werkes" grundsätzlich das Urheberrecht und damit auch den Schutz des Gesetzes.
Gruß,
soenk.e
Hallo Sönke,
So wie ich das jetzt beim Überfliegen verstanden habe, hat der "Schöpfer des Werkes" grundsätzlich das Urheberrecht und damit auch den Schutz des Gesetzes.
Ob's in dem Gesetz steht, weiss ich nicht (bin ich Juristin? Nimmermals! *G*). Aber:
Im Prinzip - wenn ich's recht verstanden habe - kannst du altes Bratfett in eine Zimmerecke schmieren und behaupten, es sei ein Kunstwerk. Wenn du nicht den entsprechenden Ruf hast oder eine wirklich gute Erklärung, wird man dich eher als Ferkel betrachten, denn als Künstler (auch und gerade vom juristischen Standpunkt aus). Will heissen: Ein Werk, das Urheberrechtsschutz geniesst, muss tatsächlich den "schöpferischen Akt" der zu seiner Entstehung geführt hat, in irgendeiner Weise erkennen lassen.
Beispielsweise der Journalist, der vor Jahren mal aufgrund des von symicron verbreiteten Pressematerials einen Artikel über ein gewisses, vielleicht doch noch nicht so existentes, Produkt dieser Firma geschrieben hat (für die c't, glaube ich), hat symicron verklagt, alldieweilen die auf ihrer (inzwischen auch dahingegangenen) Website eben diesen Artikel als Produktbeschreibung genutzt haben und - schlimmer noch - vor Gericht als Beweis für die Existenz des Produktes "Explorer" seit (das genaue Jahr ist mir jetzt entfallen) vor 95 vorgelegt haben. Der Gute hat verloren, alldieweil dieser Artikel nicht "die nötige Schöpfungshöhe" erreicht. Somit darf symicron diesen Artikel also weiterhin nutzen - sehr zum Schaden der Gemeinde, wie wir alle wissen.
Mit den genauen Details kann uns vermutlich Alex Kleinjung versorgen - vielleicht liest er ja mit. Wenn ja: Alex, korrigier' mich bitte, wenn ich Blödsinn verbreitet haben sollte, ja?
Fiele Griese!
Stonie
Ob's in dem Gesetz steht, weiss ich nicht
http://transpatent.com/such.html
-> http://transpatent.com/cgi-local/AT-transpKomplettsearch.cgi?search=Sch�pfungsh�he ;-)
Sup!
Bei Büchern und Theaterstücken gilt das Copyright IMHO 70 Jahre, und auch sonst hält es verdammt lange... ausserdem kannst Du theoretisch IMHO nicht einfach das Copyright aktualisieren, wenn Du an der Seite gar nichts wesentliches verändert hast.
Aber das ist nur meine Laien-Meinung ;-)
Gruesse,
Bio
Hallo
Bei Büchern und Theaterstücken gilt das Copyright IMHO 70 Jahre, und auch sonst hält es verdammt lange... ausserdem kannst Du theoretisch IMHO nicht einfach das Copyright aktualisieren, wenn Du an der Seite gar nichts wesentliches verändert hast.
Das Copyright im amerikanischen Sinn hat doch im deutschsprachigen Raum keine rechtliche Relevanz, oder?
Aber das ist nur meine Laien-Meinung ;-)
Meine auch.
emu
[besserwisser]
Bei Büchern und Theaterstücken gilt das
Copyright IMHO 70 Jahre, [...]
Das ist nicht ganz korrekt. Genauer gesagt erlischt das Urheberrecht, 70 Jahre nach dem Tod des Schöpfers. Das U'recht erlischt nur dann nach 70 Jahren, wenn der Schöpfer anonym oder pseudonym bleibt.
Grüßle NN
Hi,
Bis wann gilt das gesetzten Copyright und muss man es nach jedem Jahr auffrischen?
Es gibt im deutschen Rechtssystem kein Copyright.
Entsprechend hat auch das "Copyright 2000" keinerlei Bedeutung und ist nur etwas mehr als ein Hinweis auf existierende Rechte.
Grundsätzlich gibt es aber auf jedes Werk, bei dem sich eine geistige oder manuelle Leistung nachweisen läßt, ein Urheberrecht, welches unveräußerlich ist.
In anderen Worten: Egal ob da so ein "Copyright" bei steht oder nicht, du hast es *immer* mit einem urheberrechtlich geschützten Werk zu tun.
Dir bleibt in solchen Fällen nichts übrig als zu schauen, ob und welche "Nutzungsrechte" es gibt.
Wenn nirgends was steht, musst du den Autor fragen.
Ciao,
Wolfgang
Hi,
Grundsätzlich gibt es aber auf jedes Werk, bei dem sich eine geistige oder manuelle Leistung nachweisen läßt, ein Urheberrecht, welches unveräußerlich ist.
In anderen Worten: Egal ob da so ein "Copyright" bei steht oder nicht, du hast es *immer* mit einem urheberrechtlich geschützten Werk zu tun.
Dir bleibt in solchen Fällen nichts übrig als zu schauen, ob und welche "Nutzungsrechte" es gibt.
Dazu zwei Links:
http://www.netlaw.de/newsletter/news0003/website.htm
http://www.comic-i.com/Recht.html
Viele Grüße
Tsames