Schönen guten Abend, W. Pichler!
Nachdem dir bedauerlicherweise nicht klar zu sein scheint, was die AGB von tripod und die deutschen Gesetze zu diesem Thema zu sagen haben und welche Konsequenzen dein "guter Rat" nach sich ziehen kann, hier mal ein paar Denkanstösse:
Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Lycos Europe (dazu gehört Tripod auch):
"Das Mitglied räumt Lycos Europe das Recht ein, Werbung auf den in das Lycos Europe Netzwerk eingestellten Webseiten zu schalten."
Zu finden unter: http://login.lycos.de/membership/signup/popups/terms.html#13.2
Wenn du dich bei tripod anmeldest, schliesst du einen Vertrag. Dieser Vertrag beinhaltet Rechte für dich - du hast das Recht, deine Dateien auf dem Server von tripod zu "lagern" und sie öffentlich zugänglich zu machen. Du hast aber auch Pflichten: Du darfst keine illegalen Inhalte dort zugänglich machen, du musst ein Impressum zur Verfügung stellen und die Verantwortung für das, was du veröffentlichst übernehmen. Und eben tripod das Schalten von Werbung erlauben.
Wenn du die Werbung unterdrückst, verstösst du einerseits gegen die AGB, was dir die fristlose Kündigung seitens Lycos Europe einbringen kann (http://login.lycos.de/membership/signup/popups/terms.html#12), andererseits gegen geltendes Recht, nachzulesen bei dejure.org: http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html. Du hast hier nämlich durchaus ein Schuldverhältnis: tripod gibt dir kostenlos Platz im WWW und du schuldest ihnen dafür das, was die AGB vorschreiben.
Ausserdem ist es durchaus möglich, dass ein Werbekunde von Lycos Europe aufgrund der Tatsache, dass Leute die Banner bzw. Popups unterdrücken, eine Minderung des Preises für die Werbung, die er schaltet, fordert. Das würde dazu führen, dass Lycos, das ja ein Unternehmen ist und Gewinne machen _muss_, ein Teil eben dieses Gewinns entgeht. Zu dem Thema sagt der Gesetzgeber folgendes: http://dejure.org/gesetze/BGB/252.html.
Und wenn einem Gewinn entgeht, bedeutet das Schaden für die Firma. Dann könnte es ohne weiteres sein, dass Schadenersatz gefordert wird; darüber gibt diese Seite Auskunft: http://dejure.org/gesetze/BGB/249.html.
Kriminell wird's, wenn man es eng sehen möchte, nämlich im StGB; da wäre der Computerbetrug zu nennen http://dejure.org/gesetze/StGB/263a.html. In Anbetracht der Tatsache, dass man hier das von tripod automatisch in den Code eingefügte Script unterdrückt, kann man durchaus davon sprechen, dass hier ein Programm verändert wird, letztlich sind ja Scripts auch Programme, wenn sie auch nicht kompiliert sind - dies wir durchgeführt, um an eine Leistung zu kommen, für die diejenigen Leute, die sie rechtmässig in Anspruch nehmen, bares Geld auf den Tisch legen.
Das sind so die Sachen, die ich als Laie ad hoc finde - wenn sich einer von den Juristen (es gibt hier auch welche) dieser Thematik erbarmt, wird's wahrscheinlich noch lustiger.
Alles in allem komme ich also zum folgenden Schluss:
1.) Die Unterdrückung der Werbebanner und -popups, die tripod bzw. Lycos Europe laut AGB einzufügen berechtigt ist, verstösst gegen geltendes Recht und versetzt den Anbieter in die Lage, den Vertrag fristlos zu kündigen und/oder zivilrechtliche Schritte gegen denjenigen einzuleiten, der diese Werbung unterdrückt.
2.) Sollte aus der Unterdrückung ein finanzieller Schaden für Lycos Europe entstehen, kann diese Firma Schadenersatzansprüche geltend machen gegen denjenigen, der die Werbung unterdrückt.
3.) Wenn Lycos Europe zudem in der Lage ist, nachzuweisen, dass schon bei Vertragsabschluss die Absicht bestand, die Werbung zu unterdrücken (was unter Umständen schwerfallen wird, aber die Leute haben ja genug Geld, ordentliche Anwälte zu bezahlen, also wäre ich mir da nicht so sicher), erfüllt die Unterdrückung der Werbung obendrein noch den Tatbestand des Betrugs, der strafrechtlich verfolgt wird und somit eine kriminelle Handlung darstellt.
Was das alles mit Überwachungsstaat zu tun haben soll, ist mir unklar, ebenso wie ich absolut nicht verstehen kann, warum das Stichwort "Überwachungsstaat" auch nur ansatzweise etwas mit diesem Forum zu tun haben soll. Das einzige, worauf hier hingewiesen wird, sind die rechtlichen Aspekte der Unterdrückung von Werbung, zu der ein Gratisanbieter aufgrund seiner AGB berechtigt ist und die Konsequenzen, die diese Unterdrückung nach sich ziehen kann (keineswegs muss). Abgesehen davon wird man als Mitglied einer Gesellschaft, für die die oben genannten Gesetze gelten, ja wohl noch die Freiheit haben, darauf hinweisen zu dürfen, dass Gesetze nicht dafür da sind, dass man sie ignoriert.
Was absolut irrelevant ist, ist deine oder irgendeines anderen Meinung, wieviel Werbung für Gratiswebspace genug ist und wie diese Werbung auszusehen hat, solange nicht du selbst der Anbieter bist. Wenn du einen Vertrag schliesst, hast du dich gefälligst daran zu halten; wenn dir die Vertragsbedingungen nicht gefallen, brauchst du den Vertrag ja nicht abzuschliessen - und wenn dir erst nach Vertragsabschluss klar wird, dass dir die Bedingungen nicht in den Kram passen, kannst du gerade in diesem Fall von dem Vertrag zurücktreten, ohne dass es dich auch nur einen roten Heller kostet.
Vielleicht überlegst du dir in Zukunft, ob du anderen Leuten zum Vertragsbruch und - bei enger Auslegung - sogar Betrug rätst, ob du ihnen Hilfestellung dabei leistest und ob du wirklich mitverantwortlich sein willst für unter Umständen immense Kosten, die derjenige, der deinen Rat annimmt, zu zahlen haben könnte - du W. Pichler.
File Griese,
Stonie