Hi Erika!
Seid Ihr zur kaufmännischen (doppelten) Buchführung verpflichtet? Oder dürft Ihr den Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG) ermitteln?
Bis jetzt müssen wir nur Einnahmen-Überschussrechnung machen. Das erledigt allerding unser Steuerberater für uns. Er meinte, dass wir Vorarbeit leisten können, wenn wir halt unsere Buchführung mit einem Programm mit Datev-Schnittstelle führen und ihm dann die Daten schicken. Das Programm sollte aber auch doppelte Buchführung ordentlich unterstützen (falls das nicht üblich ist).
Eine Frage:
Ist doppelte Buchführung gleich "double entry accounting"? Vom Prinzip her hört sich das sehr ähnlich an!Hab das alles schon mal in Amerika gemacht, weiß aber nicht genau ob das hier in Deutschland das gleiche ist.
Gruß
Sui