Suicide: Buchhaltungsprogramm mit Datev-Schnitstelle

Hi!

Würde mal gerne wissen, welches Buchhaltungsprogramm mit einer Datev-Schnitstelle denn so das beste Preis-Leistungsverhältnis hat. Wir sine eine gerade neugegründetete Firma (GbR) und deswegen muß es nicht so extrem komplex sein.

Bitte einfach mal so diverse Erfahrungen mit den Programmen posten!

Gruß
Sui

  1. Hi,

    lies mal nach unter
    http://eschiener.bei.t-online.de/links.html

    Ich selbst habe gute Erfahrungen mit dem PC-Kaufmann von SageKHK gemacht.
    Aber auch die Produkte von Lexware sind gut.

    Demoversionen downloaden und einfach mal ausprobieren!

    Seid Ihr zur kaufmännischen (doppelten) Buchführung verpflichtet? Oder dürft Ihr den Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG) ermitteln?
    Wir ermitteln zur Zeit unseren Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung und nutzen dazu eine einfache Tabellenkalkulation.

    CU
    erika

    1. Hi Erika!

      Seid Ihr zur kaufmännischen (doppelten) Buchführung verpflichtet? Oder dürft Ihr den Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG) ermitteln?

      Bis jetzt müssen wir nur Einnahmen-Überschussrechnung machen. Das erledigt allerding unser Steuerberater für uns. Er meinte, dass wir Vorarbeit leisten können, wenn wir halt unsere Buchführung mit einem Programm mit Datev-Schnittstelle führen und ihm dann die Daten schicken. Das Programm sollte aber auch doppelte Buchführung ordentlich unterstützen (falls das nicht üblich ist).

      Eine Frage:
      Ist doppelte Buchführung gleich "double entry accounting"? Vom Prinzip her hört sich das sehr ähnlich an!Hab das alles schon mal in Amerika gemacht, weiß aber nicht genau ob das hier in Deutschland das gleiche ist.

      Gruß
      Sui

      1. Hi Sui,

        Seid Ihr zur kaufmännischen (doppelten) Buchführung verpflichtet? Oder dürft Ihr den Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs.3 EStG) ermitteln?
        Bis jetzt müssen wir nur Einnahmen-Überschussrechnung machen. Das erledigt allerding unser Steuerberater für uns. Er meinte, dass wir Vorarbeit leisten können, wenn wir halt unsere Buchführung mit einem Programm mit Datev-Schnittstelle führen und ihm dann die Daten schicken. Das Programm sollte aber auch doppelte Buchführung ordentlich unterstützen (falls das nicht üblich ist).

        Wenn Ihr schon alles vorab bucht, was macht dann der Steuerberater? Er macht dann nur die Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Einkommensteuer) anhand Eurer Unterlagen? Oder läßt er alles noch mal zur Kontrolle neu buchen über die DATEV eg?
        Wenn Ihr nicht zur kaufmännischen (doppelten) Buchführung verpflichtet seid, dann bleibt bei der Einnahmen-Überschussrechnung, das ist die einfachere Möglichkeit zur Gewinnermittlung (zum Beispiel: Inventuren entfallen, es sind keine Bilanzen zu erstellen, Forderungen und Verbindlichkeiten werden nicht gebucht, aktive und passive Rechnungsabgrenzungsposten am Jahresende sind nicht zu bilden, außerdem: Das Handelsgesetzbuch (HGB) ist nicht zu beachten, nur die Steuergesetze).
        Bei den Buchführungsprogrammen von Lexware und SageKHK kann man einstellen, ob man die kaufmännische (doppelte) Buchführung oder die Einnahmen-Überschussrechnung anwenden will, und sie haben meines Wissens auch eine DATEV-Schnittstelle.
        Die Firmen bieten Produkte in verschiedenen Preislagen für kleine und mittlere Unternehmen an, seht Euch das Angebot auf den Websites an und laßt Euch zusätzlich telefonisch beraten.

        Eine Frage:
        Ist doppelte Buchführung gleich "double entry accounting"? Vom Prinzip her hört sich das sehr ähnlich an! Hab das alles schon mal in Amerika gemacht, weiß aber nicht genau ob das hier in Deutschland das gleiche ist.

        Diese Frage kann ich nicht beantworten, möglicherweise ja, soweit es um die Methode bzw. um das Verfahren der Buchführung geht (die handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften, die bei der Gewinnermittlung zu beachten sind, sind garantiert unterschiedlich). Wenn in deutschen Gesetzen (zum Beispiel HGB, AO) von Buchführung die Rede ist, ist immer die kaufmännische Buchführung, d.h. die "doppelte" Buchführung gemeint.
        Was man unter "doppelter" Buchführung versteht, hab ich in meiner Homepage erläutert. Lest es dort bitte nach. Dort hab ich auch das Wichtigste zur  Einnahmen-Überschussrechnung erläutert.

        Sowohl die "doppelte" Buchführung als auch die Einnahmen-Überschussrechnung sind leicht zu erlernen, schwierig wird alles dadurch, dass fast bei jeder Buchung irgendwelche steuerlichen Vorschriften (und ihre laufenden Änderungen) und bei der "doppelten" Buchführung zusätzlich die handelsrechtlichen Vorschriften zu beachten sind.

        Einen schönen Sonntag wünscht
        erika