Rechte/Verstöße im Internet
Michael W.
- recht
0 emu0 Thomas N
0 Chräcker Heller
Hallo,
Ich habe heute eine interesannte e-mail bekommen, in der die rechte/verstöße und alles zu diesem Thema drin steht:
"(...)
* Die neuen Pflichten im Ueberblick:
§ 6 TDG
Informationspflichten:
Name, Anschrift, Vertretungsberechtigter, elektronischer Kontakt,
zustaendige Aufsichtsbehoerde, Handels-, Vereins-,
Partnerschafts-, Genossenschaftsregister,
Umsatzsteueridentifikationsnummer.
Diese Angaben duerfen in keinem Impressum mehr fehlen.
§ 7 TDG
Besondere Informationspflichten bei kommerzieller
Kommunikation:
Kommerzielle Kommunikation muss klar als solche zu
erkennen sein. Darueber hinaus muss der Auftraggeber der
kommerziellen Kommunikation klar identifizierbar sein. Bei
Bannerwerbung beispielsweise wuerde dies bedeuten, dass
der Banner sowohl das Wort "Anzeige" bzw. "Werbung" als
auch den Namen der werbenden Firma enthalten muesste.
§ 4 TDDSG
Datenschutz: Die Erlaubnis des Nutzers muss eingeholt und
protokolliert werden, bevor Daten gespeichert oder
weitergegeben werden.
§ 312e BGB
Pflichten im elektronischen Geschaeftsverkehr: Wenn ein
Vertrag ueber das Internet zustande kommen soll, muss der
Anbieter dem Kunden
* technische Mittel zur Verfuegung stellen, mit deren
Hilfe der Kunde Eingabefehler vor Abgabe seiner Bestellung
erkennen und berichtigen kann
* den Zugang von dessen Bestellung unverzueglich auf
elektronischem Wege bestaetigen
* die Moeglichkeit verschaffen, die Vertragsbestimmungen
einschliesslich der Allgemeinen Geschaeftsbedingungen bei
Vertragsschluss abzurufen und in wiedergabefaehiger Form
zu speichern.
(...)"
Mir ist aufgefallen, dass da das Thema "Musik-Veröffentlichung" nicht angedeutet wird. Ist mir das beim lesen untergegenagen ?
Nein, denn auf http://www.bezreg-duesseldorf.nrw.de/cat/SilverStream/Pages/themenframe?BeitragsID=2071
wird das auch nicht angedeutet:
--->
1. Rechtsextremismus - Diskriminierung bestimmter Bevölkerungsgruppen (z.B. rassische oder religiöse Gruppen),
2. Pornographie, die Jugendlichen zugänglich gemacht wird,
3. Angebote, die geeignet sind, Jugendliche sittlich schwer zu gefährden,
4. Gewaltverherrlichung,
5. Kriegsverherrlichung,
6. Verletzung der Menschenwürde,
7. und fehlender Anbieterkennzeichnung (Verbraucherschutz)
<---
Ich traue mir aber nicht ganz (vielleicht verstehe ich das auch nicht alles) - das ist doch da irgendwo versteckt!??
Aufjeden fall bin ich mir sicher das musik veröffentlichung nicht erlaubt ist.
Hallo!
[...]
Aufjeden fall bin ich mir sicher das musik veröffentlichung nicht erlaubt ist.
Wieso sollte die Veröffentlichung von Musik, die nicht den Gesetzen zuwiderläuft, verboten sein? Musik ist ja an sich nichts schlechtes oder verbotenes.
Allerdings brauchst du zum Veröffentlichen von Musik (und übrigens auch Bildern, Texten, Videos, etc.) die Genehmigung des Rechteinhabers bzw. der jeweiligen Verwertungsgesellschaft, sowie bei einigen Formaten eine Lizenz des Herstellers des Players.
emu
[...]
Hallo!
[...]
Aufjeden fall bin ich mir sicher das musik veröffentlichung nicht erlaubt ist.
Warum bist Du Dir sicher?
Allerdings brauchst du zum Veröffentlichen von Musik (und übrigens auch Bildern, Texten, Videos, etc.) die Genehmigung des Rechteinhabers bzw. der jeweiligen Verwertungsgesellschaft, sowie bei einigen Formaten eine Lizenz des Herstellers des Players.
Genau.
So eine Verwertungsgesellschaft ist z.B. die GEMA (GESELLSCHAFT FÜR MUSIKALISCHE AUFFÜHRUNGS- UND MECHANISCHE VERVIELFÄLTIGUNGSRECHTE), an die muss gezahlt werden.
Es gibt aber auch die Möglichkeit der GEMA-Freien-Musik, so haben das einige kleine Musik-Labels gemacht, weil es sich für sie nicht gelohnt hat ihre Musik über die GEMA verwalten zu lassen. Also gibt es dann hier auch keinerlei "Aufführungs- und Abspiel-Gebühren. ;-)
Doch bei jeder Plattenpressung muss - so wars jedenfalls bei mir noch vor 9 Jahren - eine Song-Liste mit zugehörigem Künstler an die GEMA geschickt werden. Und der Künstler durfte nicht GEMA-Mitglied sein, sonst hats nicht funktioniert...
Viele Grüsse
Thomas N
Hallo,
schade nur, daß Du uns nicht verrätst, für wehn das TDG zuständig ist. Somit bleibt die frage, wer ein solches Impressum z.Bsp. braucht. So sagt Deine weitergebene Zusammenfassung nichts aus, außer das wir wissen, das manche Dienstanbieter (welche?) ein impressum brauchen, und was dann da drin stehen soll.
Übrigens, wer es jetzt wissen will, hier gehts weiter:
http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm
Chräcker