Hallo,
schade nur, daß Du uns nicht verrätst, für wehn das TDG zuständig ist. Somit bleibt die frage, wer ein solches Impressum z.Bsp. braucht. So sagt Deine weitergebene Zusammenfassung nichts aus, außer das wir wissen, das manche Dienstanbieter (welche?) ein impressum brauchen, und was dann da drin stehen soll.
Übrigens, wer es jetzt wissen will, hier gehts weiter:
http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm
Chräcker