Hallo,
indem Du einfach zum Gewerbeamt gehst, und ein Gewerbe anmeldest, in dem Du die "Firmenbezeichnung" angibst. Ein Gewerbe kann JEDER Bundesbürger ab dem ">0ten" Lebensjahr anmelden. da gibt es keinerlei Beschränkungen, es sei denn, das Gewerbe ist genehmigungspflichtig. Wenn Du noch nicht geschäftsfähig bist, müssen Deine Erziehungsberechtigten für Dich unterschreiben.
Es muss die Gewinnerzielungsabsicht erkennbar sein
Es darf kein großer Befähiungsnachweis dafür notwendig sein (Meister)
Eine "Firma" muss man nicht unbedingt anmelden. Das Wort ist ein Fachbegriff für eingetragene Gewerbetreibende, die dan automatsich zu Vollkaufleuten werden.
Durch die ausgeübte Tätigkeit darf Deine Schulpflicht nicht vernachlässigt werden. Das hat aber nix mit der Gewerbeanmeldung als solcher zu tun, sondern eeben mit der Schulpflicht. Außerdem darfst Du noch nicht mehr als x Stunden die Woche "arbeiten". Wie groß x im Moment ist, weiß ich nicht. Ggf. ist dafür eine Genehmigung erforderlich, die aber bei angemessener Belastung nicht verweigert werden darf (IHK oder Jugendamt fragen, ersteres ist besser)
Außerdem ist es in Deutschland nicht verboten, für null Stunden Arbeit viel Geld zu bekommen. Und null Stunden zu arbeiten, darf Dir niemand verbieten, solange Du noch schulpflichtig bist.
So, ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
In welcher Klasse bist Du jetzt?
Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom