Hallo,
also das mit dem Domainverkauf kann immer noch nach hinten losgehen. Es wurde hier zwar behauptet, dass inzwischen bereits die erste Pfändung einer Domain zur gerichtlichen Verwertung stattgefunden hätte, aber die war sicherlich gekoppelt mit dem Namensrecht der betroffenen Firma oder einer Marke.
Man spricht von "in den Geschäftsverkehr bringen", wenn es um Rechte an Firmennamen oder Domains geht. Wenn die Domain also nicht in Geschäftsverkehr gebracht wurde, und zwar als Geschäftsbezeichnung für einen Firmenteil, nicht aber als Produktbezeichnung, dann hat der "Halter" sowieso schlechte Karten. Er müsste sie dann freigeben, wenn jemand kommt, der diesen namen im Geschäftsverkehr nutzt.
Wenn man also eine noch nicht im Geschäftsverkehr befindliche Domain verkaufen will, zu der es auch keinen Markenschutz gibt, dann läuft man Gefahr, dass jemand mit den entsprechenden Namensrechten kommt und abmahnt. Da kostet dann Geld.
Meiner Meinung nach sind Domains daher genauso gut pfändbar oder verkäuflich wie ein Führerschein. Sie sind nämlich aus dem Gesichtspunkt des UWG gar nicht übertragbar, ohne auch die entsprechenden Namens- oder Markenrechte zu übertragen oder mindestens eine Lizenz dazu zu verkaufen. Ausnahmen bilden Onlinepublikationen, die unter den Titelschutz fallen. Dann müßte man eber quasi eine regelmäßige Internetzeitung unter der Domain veröffentlichen. Vier ordentliche Ausgaben im Jahr sind Pflicht.
Dass es schon Domainverkäufe gegeben hat, liegt daran, dass die Geier nicht überall gleichzeitig kreisen können.
Soweit meine Überlegungen zum Thema.
Grüße aus http://www.braunschweig.de
Tom