Werner: Hat schonmal jemand eine Domain verkauft / Provider gesucht

Hallo!
Ich habe ein paar Domains gefunden, die vielleicht was wert sein könnten.
Wie läuft denn das ab mit dem verkaufen???
Stellt man einfach einen KK-Antrag?
Kennt jemand einen billigen Provider, der schnell registriert, und wo man die Domain nur umleiten kann?
Danke schonmal!

  1. Hallo.

    Wie läuft denn das ab mit dem verkaufen???

    1. Käufer finden.
    2. Preis vereinbaren.
    3. Kassieren
    4. KK starten (d.h. neuem Provider Auftrag erteilen, altem Kündigen und auf kommenden KK hinweisen)

    3. und 4. ist je nach Verhandlung auch andersrum machbar.

    Kennt jemand einen billigen Provider, der schnell registriert, und wo man die Domain nur umleiten kann?

    Billig sind in der Regel Provider, die alles automatisiert machen. Dort hast Du aber meist auch Probleme Sachen durchzubringen, die eben nicht maschinell gehen - z.B. KK-Anträge.

    Grüße aus Würzburg
    Julian

  2. Hallo,

    also das mit dem Domainverkauf kann immer noch nach hinten losgehen. Es wurde hier zwar behauptet, dass inzwischen bereits die erste Pfändung einer Domain zur gerichtlichen Verwertung stattgefunden hätte, aber die war sicherlich gekoppelt mit dem Namensrecht der betroffenen Firma oder einer Marke.

    Man spricht von "in den Geschäftsverkehr bringen", wenn es um Rechte an Firmennamen oder Domains geht. Wenn die Domain also nicht in Geschäftsverkehr gebracht wurde, und zwar als Geschäftsbezeichnung für einen Firmenteil, nicht aber als Produktbezeichnung, dann hat der "Halter" sowieso schlechte Karten. Er müsste sie dann freigeben, wenn jemand kommt, der diesen namen im Geschäftsverkehr nutzt.

    Wenn man also eine noch nicht im Geschäftsverkehr befindliche Domain verkaufen will, zu der es auch keinen Markenschutz gibt, dann läuft man Gefahr, dass jemand mit den entsprechenden Namensrechten kommt  und abmahnt. Da kostet dann Geld.

    Meiner Meinung nach sind Domains daher genauso gut pfändbar oder verkäuflich wie ein Führerschein. Sie sind nämlich aus dem Gesichtspunkt des UWG gar nicht übertragbar, ohne auch die entsprechenden Namens- oder Markenrechte zu übertragen oder mindestens eine Lizenz dazu zu verkaufen. Ausnahmen bilden Onlinepublikationen, die unter den Titelschutz fallen. Dann müßte man eber quasi eine regelmäßige Internetzeitung unter der Domain veröffentlichen. Vier ordentliche Ausgaben im Jahr sind Pflicht.

    Dass es schon Domainverkäufe gegeben hat, liegt daran, dass die Geier nicht überall gleichzeitig kreisen können.

    Soweit meine Überlegungen zum Thema.

    Grüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    1. Hallo Tom.

      Die Überlegungen sind sicherlich in einigen bereichen ganz ok, nur werden dabei viele mögliche Fälle unterschlagen. Was machst Du beispielsweise wenn Du einen Begriff des allgemeinen Wortschatzes Dein Eigen nennen darfst. Für z.B. auto.de dürfte es niemand geben, der abmahnen könnte, da sich hieraus für alle Branchenunternehmen ein Wettbewerbsvorteil ergäbe. Andererseits kann es durchaus sein, dass einem Privatmann für seine Hobbyseite die Domain bissl was wert ist. Das ist nur ein Beispiel, bei längerem nachdenken dürfte es aber noch viele ähnliche Fälle geben, wo Marken- und Namensschutz gar nicht greifen (können).

      Grüße aus Würzburg
      Julian

      1. Hallo Julian,

        das sind genau die Fälle, bei denen die Geier noch nicht genau wissen, wie daraus Profit schlagen könnten. Man könnte auch sagen, sie haben sich dort ein Eigentor geschossen. Ich kann ja auf der einen Seite nicht die Verwendung eines Namens "im Geschäftsverkehr" ohne ausreichende Unterscheidungskraft verbieten und abmahnen, aber dann auf der anderen Seite die Herausgabe genau dieser Domain mit dem namen zum Zwecke der Nutzung "im Geschäftsverkehr" verlangen.

        Diese Allgemeinbegriffe sind also bei er derzeitigen Rechtspraxis die einzigen Domainnamen, die für Privatleute zur REINEN PRIVATEN NUTZUNG übrig bleiben werden. Denn selbst eine Domain mit Deinem eigenen Namen (und du hast ja ein Recht auf das Führen dieses Namens) kann Dir streitig gemacht werden, wenn Du damit jemand "behinderst", der den Namen im
        Geschäftsverkehr nutzt. Es sei denn, dass Du den Namen eben auch "in Geschäftsverkehr gebracht" hast und die "besseren Rechte" hast, ihn also schon länger nutzt, odr eine Markeneintragung oder einen Titelschutz darauf hast.

        Grüße aus http://www.braunschweig.de

        Tom

  3. Hallo Werner,

    Ich habe ein paar Domains gefunden, die vielleicht was wert sein könnten.

    "könnten" ist hier der richtige Ausdruck. Ich nehme mal an, Du redest
    von Subdomains unterhalb der ccTLD de und da halte ich es bei derzeit
    fast 6 Millionen Domains für recht unwahrscheinlich, dass da wirklich
    noch welche dabei sind, die etwas wert sind und wo keine Probleme zu
    befürchten sein werden. Es gibt einen großen Unterschied zwischen
    "könnte etwas wert sein" und erfolgreichem Verkauf einer Domain.

    Ich möchte Dich lediglich darauf aufmerksam gemacht haben, es dürfte
    meines Erachtens sinnvoller sein, die Domains nicht zu registrieren.
    Firmen nutzen in erster Linie Domains, die den Namen ihrer Firma oder
    Produkte wiedergeben, Privatleute bezahlen im Normalfall nichts für
    Domainnamen. Damit wird Deine potentielle Zielgruppe schon kleiner
    als Du vielleicht bisher angenommen hast.

    Viele Grüße,
    Stefan