Hallo Tom.
Die Überlegungen sind sicherlich in einigen bereichen ganz ok, nur werden dabei viele mögliche Fälle unterschlagen. Was machst Du beispielsweise wenn Du einen Begriff des allgemeinen Wortschatzes Dein Eigen nennen darfst. Für z.B. auto.de dürfte es niemand geben, der abmahnen könnte, da sich hieraus für alle Branchenunternehmen ein Wettbewerbsvorteil ergäbe. Andererseits kann es durchaus sein, dass einem Privatmann für seine Hobbyseite die Domain bissl was wert ist. Das ist nur ein Beispiel, bei längerem nachdenken dürfte es aber noch viele ähnliche Fälle geben, wo Marken- und Namensschutz gar nicht greifen (können).
Grüße aus Würzburg
Julian