Horst Nogajski: (zur Info) nützlichen Web-Impressum's-Generator gefunden

Hallihallo,

habe eben einen netten 'Impressumsgenerator' gefunden.
Der produziert in 5 Schritten eine Mustervorlage zugeschnitten
für verschiedene Berufsgruppen oder Gesellschaftsformen:

http://www.digi-info.de/webimpressum/

Viele Grüße,
Horst

Beispielausgaben des Generators:

1.  Bitte wählen Sie eine Berufsbezeichnung/Gesellschaftsform:
Ihre Wahl:   Freiberufler (selbständig, ohne Pflichtmitgliedschaft)

2.   Besteht eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UStIDNr.)? Info
Ihre Wahl:   nein

3.   Enthält der Webauftritt redaktionell-journalistische Texte? Info
Ihre Wahl:   nein

4.   Soll der Webauftritt einen Haftungsausschluss für externe Links enthalten? Info
Ihre Wahl:   ja

5.  Das Musterimpressum:

-------------------
Max Mustermann (freier Journalist *)
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 40 000000
Telefax*: +49 40 000000
E-Mail: info@max-mustermann.de
Internet*: www.max-mustermann.de

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oder z.B.:

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Mustermann AG
Musterstraße 1
00000 Musterstadt
Telefon: +49 40 000000
Telefax*: +49 40 000000
E-Mail: info@mustermann-ag.de
Internet*: www.mustermann-ag.de

Vertretungsberechtigter Vorstand**: Hans Hansen, Max Mustermann (Vorsitzender), Paul Paulsen

Registergericht: Amtsgericht Musterstadt
Registernummer: HR 0000

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27 a Umsatzsteuergesetz: DE 0000000

Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Fred Friedlich

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Bitte beachten Sie: Die Angabe eines Postfachs ist nicht ausreichend.
Legende
* Angabe gesetzlich nicht vorgeschrieben.
** Empfehlungen:

  • Bei mehreren vertretungsberechtigten Personen empfehlen wir die Nennung aller Personen. Ob auch die Nennung eines anderen Vertreters als den gesetzlichen Vertreter zulässig ist, ist noch nicht abschließend geklärt.
  • Bei Anstalten des Öffentlichen Rechts und Körperschaften empfehlen wir die Nennung der Rechtsform, da sich aus der Gesetzesbegründung dafür durchaus eine Pflicht ableiten lässt.
  • Die Pflicht zur Nennung einer weiteren „untergeordneten“ Aufsichtsbehörde kann sich aus der Gesetzesbegründung ergeben.
  • Die Pflicht zur Nennung der Gesellschafter einer gGmbH ist umstritten; sie wird von uns allerdings empfohlen. Gleiches gilt für die GmbH und Co. KG.
    *** Reale Angaben
  1. hi

    habe eben einen netten 'Impressumsgenerator' gefunden.
    Der produziert in 5 Schritten eine Mustervorlage zugeschnitten
    für verschiedene Berufsgruppen oder Gesellschaftsformen:

    http://www.digi-info.de/webimpressum/

    den gibts schon länger: http://forum.de.selfhtml.org/archiv/2002/6/14983/#m83576 bzw:
    http://www.heise.de/newsticker/data/hod-21.06.02-000/

    [lange Beispiele gelöscht]

    gruß
    Tobias