Hi Mandy,
die vertragsrechte (§§ 145 ff. BGB) gelten auch (natürlich) für privatpersonen - heißt ja nicht umsonst "Bürgerliches Gesetzbuch". ;-)
Vielen Dank für den Tipp! *g* Der Name wird wohl doch nicht einfach nur sinnlos sein.. *g* Dann werd ich wohl in Zukunft diese Verträge nutzen. Sicher ist einfach sicher! :)
Danke und viele liebe Grüße,
Ben