aber, mir wurde da vor einigen Wochen gesagt, auch trotz gründlicher Recherche kann mir nicht garantiert werden, dass der Begriff und dessen Darstellung als Marke eingetragen werden. Wegen Unterscheidungskraft etc. Aber das Geld, was für die Anmeldung berappen müsse, wäre futsch, auch eben bei negativem Bescheid auf meinen Antrag.
Im Merkblatt "Wie melde ich eine Marke an?" (über http://www.dpma.de/formulare/marke.html) steht "Für die Anmeldung einer Marke ist eine Anmeldegebühr zu zahlen, [..]" - und damit müsste eigentlich alles gesagt sein. Wohlgemerkt: Da steht "für die Anmeldung", nicht "für die Erteilung einer Marke".
Falls Dir diese Auslegung nicht sicher genug ist, sind in dem Merkblatt auch einige Hinweise auf die entsprechenden Patentgesetze. Die lassen sich sicher auch irgendwo aufstöbern.
Gruß,
soenk.e