Frank: wortmarkenregistrierung

Hallo Genossinnen und Genossen der programmierenden Zunft...

ich hatte gerade einen Geistesblitz für ein neues Produkt und dessen einschlägig bedeutsamen Namen...

den verrat ich aber hier nicht, ätsch!!!! auch auf die gefahr hin, daß mir deshalb jetzt niemand ratgeben will ;-)

diesen Namen würde ich mir gern als Wortmarke, Bildmarke (logo) registrieren lassen, wo man das macht, weiß ich, DPMA oder DMPA (egal), wo die sitzen weeß ick ooch...

aber, mir wurde da vor einigen Wochen gesagt, auch trotz gründlicher Recherche kann mir nicht garantiert werden, dass der Begriff und dessen Darstellung als Marke eingetragen werden. Wegen Unterscheidungskraft etc. Aber das Geld, was für die Anmeldung berappen müsse, wäre futsch, auch eben bei negativem Bescheid auf meinen Antrag.

In wie weit stimmt das? Hat da jemand Erfahrungen mit lokalen DPMA-Büros. Zugang zu entsprechenden Recherchemöglichkeiten habe ich selber, ist ja auch nicht so schwer, da ranzukommen. Gibt es Unterschiede in der Bearbeitungsdauer etc.

Welcher Anwalt möchte mich da zukünftig vertreten??? *grins*

Gruß, Frank

  1. aber, mir wurde da vor einigen Wochen gesagt, auch trotz gründlicher Recherche kann mir nicht garantiert werden, dass der Begriff und dessen Darstellung als Marke eingetragen werden. Wegen Unterscheidungskraft etc. Aber das Geld, was für die Anmeldung berappen müsse, wäre futsch, auch eben bei negativem Bescheid auf meinen Antrag.

    Im Merkblatt "Wie melde ich eine Marke an?" (über http://www.dpma.de/formulare/marke.html) steht "Für die Anmeldung einer Marke ist eine Anmeldegebühr zu zahlen, [..]" - und damit müsste eigentlich alles gesagt sein. Wohlgemerkt: Da steht "für die Anmeldung", nicht "für die Erteilung einer Marke".

    Falls Dir diese Auslegung nicht sicher genug ist, sind in dem Merkblatt auch einige Hinweise auf die entsprechenden Patentgesetze. Die lassen sich sicher auch irgendwo aufstöbern.

    Gruß,
      soenk.e

  2. Hallo Bruder,

    come sing the common song of love with me...

    Scherz beiseite. Wenn Du noch nicht einmal bereit bist, die ca. 300 Euro für eine Grundeintragung zu bezahlen, dann wird auch kein Anwalt Lust haben, dich zu vertreten.

    Einen Rat gebe ich Dir aber trotzdem: geh nicht zu einem "normalen Rechtsanwalt" sondern zu einer Patentanwalts-Sozietät. Da sollte mindestes einer von denen den Titel Dipl.Ing tragen und ggf. auch gar kein Anwalt sein.

    Das Markenrecht ist zwar nicht so unbedingt technisch, aber es gibt eine menge Scheibtischhengste unter den Anwälten, die sich kaum anstrengen, keine Ahnung haben, aber trotzdem ihre volle Gebühr verlangen. Habe schon einige von denen (zwangsaweise) vorgeführt in markenrechtsdingen, obwohl ich selber Laie bin. Ds Patentamt war mir da sehr hilfreich.

    Ich würde z.B. ruhig alle Klassen anmelden, die infrage kommen, um die Priorität zu wahren, aber erstmal nur eine Teilgebühr für die Grundeintragung überweisen. Die allgemeinen Versagensgründe werden dann geprüft und wenn es eine nachvollziehbare Begründung für die Ablehung gibt, dann kannst due die restliche Anmeldung einfach verfallen lassen.

    Eine Markenanmeldung berechtigt Dich aber noch lange nicht, den namen im Geschäftsverkehr zu nutzen, auch wenn es keine andere gleichlautetnde oder ähnliche Marke in unserem Rechtsbreich gibt.

    Ich könnte Dir schon aus meiner Erfahrug berichten, dir aber keine Rechtsberatung geben.

    Grüße

    Tom

    1. Hi!

      es geht ja nicht um die 300 €, das schlage ich beim nächsten projekt wieder drauf (armer Kunde). Aber ich hab so dass Gefühl wie bei der praktischen Fahrschulprüfung, wo der Prüfer für gewöhnlich auch erstmal jeden beim ersten mal durchfallen läßt, der xFachen Prüfgebühr wegen.

      Scherz beiseite. Wenn Du noch nicht einmal bereit bist, die ca. 300 Euro für eine Grundeintragung zu bezahlen, dann wird auch kein Anwalt Lust haben, dich zu vertreten.

      doch, wenn man mit der Marke vielleicht viel Geld durch Abmahnungen verdienen könnte ... aber ich will ja keine bösen Geister heraufbeschwören :-)

      Einen Rat gebe ich Dir aber trotzdem: geh nicht zu einem "normalen Rechtsanwalt" sondern zu einer Patentanwalts-Sozietät. Da sollte mindestes einer von denen den Titel Dipl.Ing tragen und ggf. auch gar kein Anwalt sein.

      Hast du da evt. einen entsprechend konkreten Tip, Empfehlung??

      Das Markenrecht ist zwar nicht so unbedingt technisch, aber es gibt eine menge Scheibtischhengste unter den Anwälten, die sich kaum anstrengen, keine Ahnung haben, aber trotzdem ihre volle Gebühr verlangen. Habe schon einige von denen (zwangsaweise) vorgeführt in markenrechtsdingen, obwohl ich selber Laie bin. Ds Patentamt war mir da sehr hilfreich.

      ist mir extrem bewußt!

      Ich würde z.B. ruhig alle Klassen anmelden, die infrage kommen, um die Priorität zu wahren, aber erstmal nur eine Teilgebühr für die Grundeintragung überweisen. Die allgemeinen Versagensgründe werden dann geprüft und wenn es eine nachvollziehbare Begründung für die Ablehung gibt, dann kannst due die restliche Anmeldung einfach verfallen lassen.

      Eine Markenanmeldung berechtigt Dich aber noch lange nicht, den namen im Geschäftsverkehr zu nutzen, auch wenn es keine andere gleichlautetnde oder ähnliche Marke in unserem Rechtsbreich gibt.

      wie was soll das denn dann heißen, lt. den Merkblättern steht ja (übertragenermaßen): Eine Bezeichnung von Waren/Dienstleistungen um sie von (anderen) Waren/Dienstleistungen anderer Firmen unterscheiden zu können... warum soll ich die dann nicht im Geschäftsverkehr nutzen dürfen?

      Ich könnte Dir schon aus meiner Erfahrug berichten, dir aber keine Rechtsberatung geben.

      Ich hab nich nach einer "(Rechts-)Beratung" gefragt ;-)

      Yo, Gruß zum Feierabend!
      Frank

      1. Hallo Frank,

        doch, wenn man mit der Marke vielleicht viel Geld durch Abmahnungen verdienen könnte ... aber ich will ja keine bösen Geister heraufbeschwören :-)

        Durch Abmahnungen kannst Du als Inhaber kein Geld mit der Marke verdienen, sondern nur durch Schadenersatzforderung aus Schutzrechtverletztung oder besser, durch Lizenzvergabe. Denn da sprudelt nicht nur einmal Geld sondern dauernd.

        Einen Rat gebe ich Dir aber trotzdem: geh nicht zu einem "normalen Rechtsanwalt" sondern zu einer Patentanwalts-Sozietät. Da sollte mindestes einer von denen den Titel Dipl.Ing tragen und ggf. auch gar kein Anwalt sein.

        Hast du da evt. einen entsprechend konkreten Tip, Empfehlung??

        Frag mal bei der IHK und bei der örtlichen TU (Technologietransferstelle) nach.

        Eine Markenanmeldung berechtigt Dich aber noch lange nicht, den namen im Geschäftsverkehr zu nutzen, auch wenn es keine andere gleichlautetnde oder ähnliche Marke in unserem Rechtsbreich gibt.

        wie was soll das denn dann heißen, lt. den Merkblättern steht ja (übertragenermaßen): Eine Bezeichnung von Waren/Dienstleistungen um sie von (anderen) Waren/Dienstleistungen anderer Firmen unterscheiden zu können... warum soll ich die dann nicht im Geschäftsverkehr nutzen dürfen?

        Ganz einfach, wenn mein Geschäftszweig unter der Bezeichnung älter ist als Deine Marke, dann habe ich /zumindest in meinem Einzugsgebiet) ein Vorbenutzungsrecht aus dem Namensrecht. Das gilt aber nur für Geschäftsbezeichnungen, nicht für Produktbezeichnungen. Bei Produktbezeichnungen (nicht eingetragene Marken) gibt es wiederum kein Vorbenutzungsrecht.

        Tom

        1. Hi!

          Durch Abmahnungen kannst Du als Inhaber kein Geld mit der Marke verdienen, sondern nur durch Schadenersatzforderung aus Schutzrechtverletztung oder besser, durch Lizenzvergabe. Denn da sprudelt nicht nur einmal Geld sondern dauernd.

          war ja auch ein blauäugiger Scherz ;-)

          Frag mal bei der IHK und bei der örtlichen TU (Technologietransferstelle) nach.

          werd ich tun... IHK Dresden hab ich recht gute Beziehungen :-)

          Ganz einfach, wenn mein Geschäftszweig unter der Bezeichnung älter ist als Deine Marke, dann habe ich /zumindest in meinem Einzugsgebiet) ein Vorbenutzungsrecht aus dem Namensrecht. Das gilt aber nur für Geschäftsbezeichnungen, nicht für Produktbezeichnungen. Bei Produktbezeichnungen (nicht eingetragene Marken) gibt es wiederum kein Vorbenutzungsrecht.

          Ach, das meintest du damit. Jetzt weiß ich bescheid.

          Zumindest habe ich in etwa festgestellt, daß meine Marke ausreichend unterscheidungskraft besitzen könnte und außerdem in den entsprechenden Klassen nicht besetzt ist.

          Yo, danke für deine Unterstützung
          Frank

          1. Hallo,

            Zumindest habe ich in etwa festgestellt, daß meine Marke ausreichend unterscheidungskraft besitzen könnte und außerdem in den entsprechenden Klassen nicht besetzt ist.

            Das hilft aber nur, wenn es nicht schon Schutzansprüche aus Namensrecht, Titelschutz oder Hoheitsrecht gibt. Außerdem darf die Marke keinen beschreibenden Chrakter haben.

            Tom

            1. Hallo,

              Zumindest habe ich in etwa festgestellt, daß meine Marke ausreichend unterscheidungskraft besitzen könnte und außerdem in den entsprechenden Klassen nicht besetzt ist.

              Das hilft aber nur, wenn es nicht schon Schutzansprüche aus Namensrecht, Titelschutz oder Hoheitsrecht gibt. Außerdem darf die Marke keinen beschreibenden Chrakter haben.

              Tom

              Hi,

              google hat kein Ergebnis zu diesem Begriff geliefert... kann man sich darauf verlassen ?? ;-)

              Namensrecht, Titelschutz oder Hoheitsrecht - die Inhaber werden standrechtlich erschossen ;-) wenn sie nicht TCPA-konform sind, sind sie mit sicherheit nicht! ;-)

              wenn ich die Marke ******* jetzt hier richtig hinschreiben würde, würdest du feststellen, daß sie nicht beschreibend ist, Verwechselungsgefahr mit einem subString daraus existiert auch nicht. Sonst gäb es nicht so viele verschiedene Markeneinträge mit dem selben subString als subString.

              keinen beschreibenden Charakter, aber für die Anmeldung benötige ich eine Beschreibung der Marke.... Begriffe sind ja normalerweise dazu da, etwas längeres zu substituieren bzw. dieses längere zu beschreiben - wahnsinn... aber ich weiß schon, was du meinst.

              Yo, tschau, vielleicht liest man sich noch mal zu diesem THema, bevors im PreArchiv verschwindet.

              Frank

  3. Hallo Genossinnen und Genossen der programmierenden Zunft...

    Bin zwar kein Genosse und werd sicher auch keiner werden, aber ein paar Tips hab ich schon für Dich!
    Für eine Wortmarke muß der Begriff eindeutig und nicht beschreibend sein!
    Also z.Bsp. Kinderspielplatz könntest Du nicht eintragen lassen!
    Kinderspielplatz mit einem Schmetterling für Beispielsweise eine Internetportal für Kinder könntest Du eintragen lassen aber nur als Wortbildmarke!
    Klassen ich empfehle Dir nicht jede Klasse anzumelden die Dir grad so einfällt.
    Aus 2 Gründen:
    1. es ist teuer
    2. Ein Widerspruch gegen die Eintragung in einer Klasse wirkt sich voerst hemmend für die Gesamteintragung aus.
    Je mehr Klassen du anmeldest desto größer ist die Wahrscheilnlichkeit das jemand seine Schutzrechte verletzt sieht und Einspruch erhebt.

    Beauftrage keinen Anwalt wenn es finaziell um noch recht wenig geht.
    Du bist ja nicht Coca Cola !

    P.S. Ich hab damit ausreichend Erfahrung mache aber trotzdem keine Rechtsberatung!
    Und wenn dann nur gegen richtig Geld :)!
    In diesem Sinne eine schönen Abend!

    ich hatte gerade einen Geistesblitz für ein neues Produkt und dessen einschlägig bedeutsamen Namen...

    den verrat ich aber hier nicht, ätsch!!!! auch auf die gefahr hin, daß mir deshalb jetzt niemand ratgeben will ;-)

    diesen Namen würde ich mir gern als Wortmarke, Bildmarke (logo) registrieren lassen, wo man das macht, weiß ich, DPMA oder DMPA (egal), wo die sitzen weeß ick ooch...

    aber, mir wurde da vor einigen Wochen gesagt, auch trotz gründlicher Recherche kann mir nicht garantiert werden, dass der Begriff und dessen Darstellung als Marke eingetragen werden. Wegen Unterscheidungskraft etc. Aber das Geld, was für die Anmeldung berappen müsse, wäre futsch, auch eben bei negativem Bescheid auf meinen Antrag.

    In wie weit stimmt das? Hat da jemand Erfahrungen mit lokalen DPMA-Büros. Zugang zu entsprechenden Recherchemöglichkeiten habe ich selber, ist ja auch nicht so schwer, da ranzukommen. Gibt es Unterschiede in der Bearbeitungsdauer etc.

    Welcher Anwalt möchte mich da zukünftig vertreten??? *grins*

    Gruß, Frank

    1. Hi!

      danke für deine Tipps!

      ******* ist nicht beschreibend sondern etwas abstrakt...

      Es kommt eigentlich nur die EDV-Klasse in Frage, wo anders macht es nicht viel sinn.

      Die Sprüche mit dem Anwalt etc waren scherzhaft gemeint... man wird hier immer gleich so ernst genommen, tssss...

      Es muß ja nicht immer gleich eine Rechtsberatung werden, Erfahrungsberichte aus dem realen Leben sind meist genauso informativ.

      Yo, danke dir nochmals,
      Ciao, Frank