Frank: wortmarkenregistrierung

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Hi!

es geht ja nicht um die 300 €, das schlage ich beim nächsten projekt wieder drauf (armer Kunde). Aber ich hab so dass Gefühl wie bei der praktischen Fahrschulprüfung, wo der Prüfer für gewöhnlich auch erstmal jeden beim ersten mal durchfallen läßt, der xFachen Prüfgebühr wegen.

Scherz beiseite. Wenn Du noch nicht einmal bereit bist, die ca. 300 Euro für eine Grundeintragung zu bezahlen, dann wird auch kein Anwalt Lust haben, dich zu vertreten.

doch, wenn man mit der Marke vielleicht viel Geld durch Abmahnungen verdienen könnte ... aber ich will ja keine bösen Geister heraufbeschwören :-)

Einen Rat gebe ich Dir aber trotzdem: geh nicht zu einem "normalen Rechtsanwalt" sondern zu einer Patentanwalts-Sozietät. Da sollte mindestes einer von denen den Titel Dipl.Ing tragen und ggf. auch gar kein Anwalt sein.

Hast du da evt. einen entsprechend konkreten Tip, Empfehlung??

Das Markenrecht ist zwar nicht so unbedingt technisch, aber es gibt eine menge Scheibtischhengste unter den Anwälten, die sich kaum anstrengen, keine Ahnung haben, aber trotzdem ihre volle Gebühr verlangen. Habe schon einige von denen (zwangsaweise) vorgeführt in markenrechtsdingen, obwohl ich selber Laie bin. Ds Patentamt war mir da sehr hilfreich.

ist mir extrem bewußt!

Ich würde z.B. ruhig alle Klassen anmelden, die infrage kommen, um die Priorität zu wahren, aber erstmal nur eine Teilgebühr für die Grundeintragung überweisen. Die allgemeinen Versagensgründe werden dann geprüft und wenn es eine nachvollziehbare Begründung für die Ablehung gibt, dann kannst due die restliche Anmeldung einfach verfallen lassen.

Eine Markenanmeldung berechtigt Dich aber noch lange nicht, den namen im Geschäftsverkehr zu nutzen, auch wenn es keine andere gleichlautetnde oder ähnliche Marke in unserem Rechtsbreich gibt.

wie was soll das denn dann heißen, lt. den Merkblättern steht ja (übertragenermaßen): Eine Bezeichnung von Waren/Dienstleistungen um sie von (anderen) Waren/Dienstleistungen anderer Firmen unterscheiden zu können... warum soll ich die dann nicht im Geschäftsverkehr nutzen dürfen?

Ich könnte Dir schon aus meiner Erfahrug berichten, dir aber keine Rechtsberatung geben.

Ich hab nich nach einer "(Rechts-)Beratung" gefragt ;-)

Yo, Gruß zum Feierabend!
Frank