Thomas Schmieder: wortmarkenregistrierung

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Hallo Frank,

doch, wenn man mit der Marke vielleicht viel Geld durch Abmahnungen verdienen könnte ... aber ich will ja keine bösen Geister heraufbeschwören :-)

Durch Abmahnungen kannst Du als Inhaber kein Geld mit der Marke verdienen, sondern nur durch Schadenersatzforderung aus Schutzrechtverletztung oder besser, durch Lizenzvergabe. Denn da sprudelt nicht nur einmal Geld sondern dauernd.

Einen Rat gebe ich Dir aber trotzdem: geh nicht zu einem "normalen Rechtsanwalt" sondern zu einer Patentanwalts-Sozietät. Da sollte mindestes einer von denen den Titel Dipl.Ing tragen und ggf. auch gar kein Anwalt sein.

Hast du da evt. einen entsprechend konkreten Tip, Empfehlung??

Frag mal bei der IHK und bei der örtlichen TU (Technologietransferstelle) nach.

Eine Markenanmeldung berechtigt Dich aber noch lange nicht, den namen im Geschäftsverkehr zu nutzen, auch wenn es keine andere gleichlautetnde oder ähnliche Marke in unserem Rechtsbreich gibt.

wie was soll das denn dann heißen, lt. den Merkblättern steht ja (übertragenermaßen): Eine Bezeichnung von Waren/Dienstleistungen um sie von (anderen) Waren/Dienstleistungen anderer Firmen unterscheiden zu können... warum soll ich die dann nicht im Geschäftsverkehr nutzen dürfen?

Ganz einfach, wenn mein Geschäftszweig unter der Bezeichnung älter ist als Deine Marke, dann habe ich /zumindest in meinem Einzugsgebiet) ein Vorbenutzungsrecht aus dem Namensrecht. Das gilt aber nur für Geschäftsbezeichnungen, nicht für Produktbezeichnungen. Bei Produktbezeichnungen (nicht eingetragene Marken) gibt es wiederum kein Vorbenutzungsrecht.

Tom