Hi!
Durch Abmahnungen kannst Du als Inhaber kein Geld mit der Marke verdienen, sondern nur durch Schadenersatzforderung aus Schutzrechtverletztung oder besser, durch Lizenzvergabe. Denn da sprudelt nicht nur einmal Geld sondern dauernd.
war ja auch ein blauäugiger Scherz ;-)
Frag mal bei der IHK und bei der örtlichen TU (Technologietransferstelle) nach.
werd ich tun... IHK Dresden hab ich recht gute Beziehungen :-)
Ganz einfach, wenn mein Geschäftszweig unter der Bezeichnung älter ist als Deine Marke, dann habe ich /zumindest in meinem Einzugsgebiet) ein Vorbenutzungsrecht aus dem Namensrecht. Das gilt aber nur für Geschäftsbezeichnungen, nicht für Produktbezeichnungen. Bei Produktbezeichnungen (nicht eingetragene Marken) gibt es wiederum kein Vorbenutzungsrecht.
Ach, das meintest du damit. Jetzt weiß ich bescheid.
Zumindest habe ich in etwa festgestellt, daß meine Marke ausreichend unterscheidungskraft besitzen könnte und außerdem in den entsprechenden Klassen nicht besetzt ist.
Yo, danke für deine Unterstützung
Frank