Hallo,
Zumindest habe ich in etwa festgestellt, daß meine Marke ausreichend unterscheidungskraft besitzen könnte und außerdem in den entsprechenden Klassen nicht besetzt ist.
Das hilft aber nur, wenn es nicht schon Schutzansprüche aus Namensrecht, Titelschutz oder Hoheitsrecht gibt. Außerdem darf die Marke keinen beschreibenden Chrakter haben.
Tom