Julian Hofmann: Icons und kleine Grafiken

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Hallo Timm.

Also wirklich relevante Quelle würde ich nur das UrhG sehen, speziell §1 f. (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/__1.html, http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/__2.html). Alles andere dürfte lediglich eine Auslegung dessen sein und nicht unbedingt bindend, d.h. auch in einen speziellen Fall wieder genauso gesehen werden.

Grüße aus Würzburg
Julian