Timm: Icons und kleine Grafiken

Hallo zusammen,

ich habe vor kurzem einen Beitrag zum Thema Urheberecht auf Icons und kleine Grafiken wie Buttons gelesen, in dem festgestellt wurde, das eben kein Urhebrrecht gilt. Ich weiß nur nicht mehr ob das in diesem Forum oder wo anders war. Kann sich daran noch jemand erinnern? Ich suche nämlich die Quelle.
Besten Dank.

ciao
Timm

  1. Hallo Timm.

    Also wirklich relevante Quelle würde ich nur das UrhG sehen, speziell §1 f. (http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/__1.html, http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/urhg/__2.html). Alles andere dürfte lediglich eine Auslegung dessen sein und nicht unbedingt bindend, d.h. auch in einen speziellen Fall wieder genauso gesehen werden.

    Grüße aus Würzburg
    Julian

  2. Moin!

    ich habe vor kurzem einen Beitrag zum Thema Urheberecht auf Icons und kleine Grafiken wie Buttons gelesen, in dem festgestellt wurde, das eben kein Urhebrrecht gilt. Ich weiß nur nicht mehr ob das in diesem Forum oder wo anders war. Kann sich daran noch jemand erinnern? Ich suche nämlich die Quelle.

    Ich würde diese Aussage mal ganz banal als falsch einstufen. Das Urheberrecht gilt immer, egal wie klein das erstellte Werk ist. Auch ein Icon mit nur 16x16 Pixeln kann ein künstlerisch wertvolles Werk sein, das unter den Schutz des Urheberrechts fällt. Entscheidend ist für den Schutz nur, ob das Werk eine gewisse Schöpfungshöhe hat, d.h. ob es banal herzustellen ist oder nicht. Diese Entscheidung kann man aber nicht aufgrund der Pixelgröße pauschal fällen, sondern das wird ein Gericht im Einzelfall entscheiden, wenn es zu einem Prozeß kommt.

    Wenns darum geht, dass du Icons anderer Leute verwenden willst, dann frag um Erlaubnis - das ist immer besser, als die Bilder einfach so zu übernehmen, und außerdem ist es für die Hersteller eine positive Bestätigung ihres Tuns, da sie dadurch zumindest etwas Feedback erhalten.

    - Sven Rautenberg