Chräcker Heller: Newsletter-/E-Cards-Anbieter aufgepasst

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Hallo,

ihm ging es um die Frage, ob er in Österreich von unserer rechtssprechung betroffen ist...... Aber seis drum ;-))

Also, ich versteh das Urteil so, dass es nur gilt, wenn es anonym
läuft.

es geht darum, daß jemand durch eine von Dir ins Netz gestellte Technik zum zu-spamen driter benutzen kann. Damit "störe" ich den dritten. Kann der mich nicht greifen, weil ich als E-Mailadresse test@test.de angegeben habe, kann er versuchen, sich an Dich zu halten. Weil Du es durch Deine Technik (Newsleterbestelldienst) mir ermöglicht hat, andere zuzumüllen. Wenn ich also z.Bsp. HvG 500 mal Deinen Newsletter bestelle (unter leicht varrierten Adressen vor dem @-Zeichen ist das ja möglich) dann nutzt es Dir nichts, daß er die auch 500 mal abbestellen könnte. Er wurde zugespamt, mittels Deiner Technik, weil Du nicht verhindert hast, daß ich mit test@test.de hier anonym gepamt habe....

Chräcker