Softwareweitergabe
Chillt
- recht
0 Schuer0 Chillt0 Kai Lahmann0 Schuer0 Kai Lahmann0 Schuer0 Kai Lahmann0 Schuer
0 L.King
0 L.King
Hallo,
Gibt es rechtliche Bedenken wenn man Software
wie den Flash oder Quicktime Player auf einer
privaten cd (für Bewerbung) weiter gibt ?
,
Chillt
Hi,
Gibt es rechtliche Bedenken wenn man Software
wie den Flash oder Quicktime Player auf einer
privaten cd (für Bewerbung) weiter gibt ?
Der Flash-Player und der Quicktime-Player sind doch lizenzfrei und wollen gerne weitergereicht werden. Lizenzsoftware wie Flash oder Quicktime-Pro darfst Du dagegen nicht weiterreichen.
Gruß,
_Dirk
vielen Dank für die Hinweise.
Gruß,clt
hi
Der Flash-Player und der Quicktime-Player sind doch lizenzfrei und wollen gerne weitergereicht werden. Lizenzsoftware wie Flash oder Quicktime-Pro darfst Du dagegen nicht weiterreichen.
wenn du mir jetzt sagst, was bitte "Lizenzfreie"-Software ist :)
....oder meintest du Software, deren Lizenz nicht an irgendwelche Bedingungen gebunden ist, die eine Nutzung im unveränderten Zustand einschränken? ;)
Grüße aus Bleckede
Kai
Huhu!
wenn du mir jetzt sagst, was bitte "Lizenzfreie"-Software ist :)
Software, für die Du keine Lizenz erwerben mußt :-)
....oder meintest du Software, deren Lizenz nicht an irgendwelche Bedingungen gebunden ist, die eine Nutzung im unveränderten Zustand einschränken? ;)
Es gibt Lizenzvereinbarungen und Nutzungsbedingungen. Software ohne Lizenz hat logischerweise keine Lizenzvereinbarungen, kann aber durchaus in ihren Nutzungsbedingungen verlangen, daß man sie ausschließlich linkshändig und mit dem Kopf in der Kloschüssel benutzen darf.
Was genau willst Du jetzt wissen? :-)
Gruß,
_Dirk
hi
Was genau willst Du jetzt wissen? :-)
auch die GPL ist eine Lizenz - fällt der Groschen? ;)
Ich will damit sagen, dass mit "Lizenz" eigentlich nichts ist, was nur für komerzielle Software gilt.
Grüße aus Bleckede
Kai
Hi,
auch die GPL ist eine Lizenz - fällt der Groschen? ;)
Ich will damit sagen, dass mit "Lizenz" eigentlich nichts ist, was nur für komerzielle Software gilt.
Das stimmt wohl, aber es gibt durchaus auch lizenzfreie Software. Und für Flash- und Quicktime-Player mußt man eben keine Lizenz erwerben, was bedeutet, daß die beiden lizenzfrei sind. Deswegen darfst Du damit nicht machen, was Du willst, aber das steht ja dann bei Bedarf in den Nutzungsbestimmungen.
Gruß,
_Dirk
hi
immer noch nicht. Eine "Lizenz" und "Nutzungsbestimmungen" sind das gleiche! Es gibt nur eben komerzielle Lizenzen, die man Erwerben muss und welche, die kostenlos sind. Lizenzen bleiben sie weiterhin (weshalb die nämlich auch z.B. der Flash-Player nicht "gehört", sondern du trotz allem nur ein "Nutzungsrecht" hast).
Grüße aus Bleckede
Kai
Hi nochmal,
immer noch nicht. Eine "Lizenz" und "Nutzungsbestimmungen" sind das gleiche! Es gibt nur eben komerzielle Lizenzen, die man Erwerben muss und welche, die kostenlos sind. Lizenzen bleiben sie weiterhin (weshalb die nämlich auch z.B. der Flash-Player nicht "gehört", sondern du trotz allem nur ein "Nutzungsrecht" hast).
ok ok, ich geb mich geschlagen :-)
Egal wie man es nun nennt, definiert oder damit umgeht, darf der gute Chillt jedenfalls seine "kostenlosen und frei kopierbaren" Flash- und Quicktime-Player weitergeben, im Gegensatz zu Programmen, deren Nutzungslizenz nur er allein erworben (ob nun für Geld oder ganz umsonst) hat, und deren Lizenz jeder andere, der diese Software nutzen möchte, auch erst erwerbung muß.
Gut so? :-)
Gruß,
_Dirk
für Flash- und Quicktime-Player mußt man eben keine Lizenz erwerben, was bedeutet, daß die beiden lizenzfrei sind.
nein, wenn man die Player installiert, bestätigt man, dass man sie nur benutzt und nicht verändert oder disassembliert und was da sonst noch steht
das ist eine Lizenz (man kann es auch Nutzungsbedingungen nennen)
eine Lizenz zu erwerben bedeuted, dass man eine Einschränkung der Lizenz erfüllt: nämlich sie nicht benutzen zu dürfen ohne einen bestimmten Geldbetrag bezahlt zu haben (sehr vereinfacht ausgedrückt)
lies die Lizenzen der Player auf macromedia.com und apple.com
normalerweise sollten die Abspielprogramme weiterverteilbar (redistributeable) sein, die Erstellungsprogramme jedoch nicht