Mulder: Wann wird man zum "Mitstörer"?

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Das Problem ist, dass momentan sehr grosse Unterschiede zwischen Papierpost und elektronischer Post gemacht werde, auch dann, wenn der konkrete Sachverhalt der gleiche ist. Das sieht man u.a. auc an der momentanen Diskussion über die Impressumspflicht auf Web-Sites. die meisten Pressegesetze (sind je nach Bundesland unterschiedlich) schreiben lediglich vor, dass ein Impressum in jeder Nummer einer Zeitung/Zeitscrift vorhanden sein muss. Bei Websites werden sehr viel höhere Anforderungen gestellt: "leicht erkennbar, unmittelbar verfügbar und erreichbar", ohne allerdings konkret zu sagen, wie das realisiert werden soll (auf der Startseite, Link auf jeder Seite, eigene Fusszeile ?)während es bei Druckwerken auch genügt, wenn im Inhaltverzeichnis darauf verwiesen wird, nicht aber auf jeder einzelnen Seite.

Hier versagt vor allem der Gesetzgeber (von mir aus der Kanzler selbst), weil er immer noch nicht festgelegt hat, ob Internet jetzt eher mit Publikationen (wie Zeitschriften) vergleichbar ist oder doch eher mit Rundfunk. Das hat auch wieder politische Gründe - ersteres würde die Rechte der Websitebetreiber stärken (Pressefreiheit etc.), letzteres hingegen weitere Gebührenmöglichkeiten eröffnen (wo übrigens finde ich das Impressum meines Radiosenders?).
So wird mit unterschiedlichen Absichten Verwirrung gestiftet mit "Telediensten", "Mediendiensten", und - neuester Streich - "Telemedien".

So lange unsere Gesetze von euten gemacht werden, die von den strukturen des Internet keine ahnung haben und anschließend streitfälle von ebenso ahnungslosen Richtern "geklärt" werden, kann man, wenn man im Internet aktiv ist, sehr schnell zum Mitstörer werden. Es soll ja rechtsanwälte geben, die sich auf so was spezialisiert haben!

Leider treten anscheinend bei solchen Prozessen viel zu wenig Sachverständige auf (und damit meine ich keine Marken- oder Patentanwälte, sondern IT-Spezialisten).