Thomas Schmieder: Wann wird man zum "Mitstörer"?

Hallo,

nach den vielen neuen Hinweisen auf die Abmahnungen z.B. gegen die Parteien und ihre Vorsitzenden:

Wann wird man eigentlich zum Mitstörer?
Hier wurde doch bemängelt, dass etwas unterlassen wurde, nämlich ein Kontrolle durchzuführen.
Die Grußkarten wurden von den selben Personen angeboten, die auch die technische Möglichkeit zum Versand bereit gestellt haben. Wenn also die Deutsche Post AG in ihren Filialen Postkarten verkauft, die man dann gleich dort versenden kann, ist sie dann auch Mitstörer?

Wenn es die Bundesregierung unterlässt, die Absenderkennung für eMails nachvollziehbar vorzuschreiben, sit sie dann schon Mitstörer? Sie hatr es versäumt eine in einem anderen Gesetz (UWG) vorgeschriebene Regelung genauer zu spezifizieren.

Ich spreche mich an dieser Stelle nochmals für eine Absenderkennung in eMails aus. Der ganze Werbe- und Pornomüll, für den "niemand zuständig" ist, muss aus dem Netz wieder verschwinden. Wer etwas zu sagen hat, sollte das auch dürfen, aber mit seinem Namen versehen. Die Anonymisierung hat schon immer zu Intrigen, Hass, Asoziallität (Wohnblocks) geführt. Das Verbot von Mail-Werbung unterstütze ich im übrigen nicht. Wenn sie mit Absender gekennzeichnet ist, kann ich mich ja direkt beschweren, danach sollte Ruhe sein. Wer keine Mails will, sollte nicht an diesem Dienst teilnehmen.

So, genug von der Seele geschreiben, jetzt bin ich sowohl auf die qualifizierten Antworten (Mitstörer) als auch auf Eure meinung gespannt.

Grüße

Tom

  1. Hallo Tom!

    Ich gebe dir fast in vollem Umfang Recht. Nur wenn ich ungewollt Werbung bekommen, und nicht nur eine Werbemail am Tag, sondern vielleicht 20 oder 30, nervt das schon ungemein. Das sollte man meiner meinung nach schon verbieten lassen. Du könntest ja dann angeben, dass du z.B. nur an Werbung für den Bereich Sport interressiert bist. Sowas geht ja heutzutage auch!

    Gruß David!

  2. Hallo Tom,

    ich sehe das sehr ähnlich wie Du; vor allem dein Vergleich mit der Post spricht mir aus der Seele.

    Das Problem ist, dass momentan sehr grosse Unterschiede zwischen Papierpost und elektronischer Post gemacht werde, auch dann, wenn der konkrete Sachverhalt der gleiche ist. Das sieht man u.a. auc an der momentanen Diskussion über die Impressumspflicht auf Web-Sites. die meisten Pressegesetze (sind je nach Bundesland unterschiedlich) schreiben lediglich vor, dass ein Impressum in jeder Nummer einer Zeitung/Zeitscrift vorhanden sein muss. Bei Websites werden sehr viel höhere Anforderungen gestellt: "leicht erkennbar, unmittelbar verfügbar und erreichbar", ohne allerdings konkret zu sagen, wie das realisiert werden soll (auf der Startseite, Link auf jeder Seite, eigene Fusszeile ?)während es bei Druckwerken auch genügt, wenn im Inhaltverzeichnis darauf verwiesen wird, nicht aber auf jeder einzelnen Seite.

    So lange unsere Gesetze von euten gemacht werden, die von den strukturen des Internet keine ahnung haben und anschließend streitfälle von ebenso ahnungslosen Richtern "geklärt" werden, kann man, wenn man im Internet aktiv ist, sehr schnell zum Mitstörer werden. Es soll ja rechtsanwälte geben, die sich auf so was spezialisiert haben!

    Viele Grüße!

    Peter

    1. Das Problem ist, dass momentan sehr grosse Unterschiede zwischen Papierpost und elektronischer Post gemacht werde, auch dann, wenn der konkrete Sachverhalt der gleiche ist. Das sieht man u.a. auc an der momentanen Diskussion über die Impressumspflicht auf Web-Sites. die meisten Pressegesetze (sind je nach Bundesland unterschiedlich) schreiben lediglich vor, dass ein Impressum in jeder Nummer einer Zeitung/Zeitscrift vorhanden sein muss. Bei Websites werden sehr viel höhere Anforderungen gestellt: "leicht erkennbar, unmittelbar verfügbar und erreichbar", ohne allerdings konkret zu sagen, wie das realisiert werden soll (auf der Startseite, Link auf jeder Seite, eigene Fusszeile ?)während es bei Druckwerken auch genügt, wenn im Inhaltverzeichnis darauf verwiesen wird, nicht aber auf jeder einzelnen Seite.

      Hier versagt vor allem der Gesetzgeber (von mir aus der Kanzler selbst), weil er immer noch nicht festgelegt hat, ob Internet jetzt eher mit Publikationen (wie Zeitschriften) vergleichbar ist oder doch eher mit Rundfunk. Das hat auch wieder politische Gründe - ersteres würde die Rechte der Websitebetreiber stärken (Pressefreiheit etc.), letzteres hingegen weitere Gebührenmöglichkeiten eröffnen (wo übrigens finde ich das Impressum meines Radiosenders?).
      So wird mit unterschiedlichen Absichten Verwirrung gestiftet mit "Telediensten", "Mediendiensten", und - neuester Streich - "Telemedien".

      So lange unsere Gesetze von euten gemacht werden, die von den strukturen des Internet keine ahnung haben und anschließend streitfälle von ebenso ahnungslosen Richtern "geklärt" werden, kann man, wenn man im Internet aktiv ist, sehr schnell zum Mitstörer werden. Es soll ja rechtsanwälte geben, die sich auf so was spezialisiert haben!

      Leider treten anscheinend bei solchen Prozessen viel zu wenig Sachverständige auf (und damit meine ich keine Marken- oder Patentanwälte, sondern IT-Spezialisten).

  3. Hallo,

    (alles wie immer jetzt nur Bauchmeinung eines Rechtslaien....)
    "innerhalb" der "Logik" unserer Gesetzte kann ich diese "Mitstörerhaftung" schon "vom Prinzip her" nachvollziehen. Der Vergleich zur Post bleibt dadurch natürlich berechtigt. Für mich ist hier ein Vergleich zum Telefon und seinen Möglichkeiten zum telefonterror noch "griffiger".

    Nun kann man aber, wenn man der jüngsten rechtssprechung folgen wollte, eben auch sagen: richtig, die telekom ist ein mitstörer und als solche zu belangen. Dann stimmt der vergleich, und "gewonnen" wurde daraus auch nichts. Insofern sind solche vergleiche zum "reinwaschen des Hirns" (mancher juristen) ganz nett, können aber auch nach hinten losgehen. Sie sind etwas ähnlich wie meine "hauende" 3-jährige tochter, die das damit begründet, daß andere aber auch hauen....

    Auch bin ich immer vorsichtig, wenn mangelnde Technische Möglichkeiten oder "gewachsenes Status Quo" als Legitmitation eines Verhaltens angeführt wird. Entweder etwas ist "rechtens" oder eben nicht.

    Eine wasserdichtere Personifizierung einer E-Mailadresse nützt auch nicht so viel, wenn man aus einem internetcaffe eben beim "E-Card-spaming" 500 mal eine E-mailadresse eines anderen als Absender eingibt.

    Was mich im moment eher stört, ist die Tatsache, daß, seien wir doch mal ehrlich, wir kaum mit E-Cards oder newsletter zugespamt werden. Das stört vielleicht nur manche profilierungssüchtige Menschen, die es auch noch vorher geschaft haben, ihre beliebtheitsskala nach unten unendlich zu erweitern, sich immer außerhalb des Schutzrechtes einer Gesellschaft gestellt haben und nun weinen, daß man ihnen böses "tun" will. (Was an sich natürlich auch nicht richtig ist).... die wichtige frage, wie man technisch und rechtlich das wirkliche zumüllen mit Werbung verhindern kann, ist durch das Abmahnen nicht zu erreichen.

    Chräcker