Andreas: Impressumspflicht fast umgehen

Hallo Ihrs,

habe lange überlegt und auch ein wenig im Forum und auf verschiedenen anderen Seiten nachgelesen. Doch leider keine Information zu meinem Gedankengang gefunden.

Also das Gesetz sagt aus das fast alle HP's ein Impressum brauchen.
Gewerblich bla bla bla und wenn soweit ist fällt mal wieder alles darunter.

Nun, wenn mich ein Polizist auf der Strasse nach meinen Personalien fragt, kann ich Ihn zwingen sich auszuweisen. Wenn er dieser aufforderung von mir nicht nachkommt, ist er wie eine Zivielperson. Er kann in diesem moment gar nichts von mir verlangen.

Nun mein Gedanke. Ich schreibe ein Formular wo der jenige eine gültige Email Adresse angeben muss. Zu dieser Adresse gehen dann diese Daten. Gleichzeitig erhalte ich eine Emailadresse, IP usw.
So weis ich wenigstens wer die Daten anfordert. Und einige werden erst gar nicht Nachfragen.

Ich frage aus dem Grund. Meine Fee hat ne HP drausen da geht es um ein heikles Thema ( Missbrauch usw.). Sie hat schon einige heftige Emails hinter sich. Da möchte sie nicht unbedingt auch noch Hunz und Kunz auf der HP hinterlassen wo sie wohnt, und schon gar nicht so anonym.

Könnte ich damit durchkommen, wenn es hart auf hart kommt? Wie ist eure Meinung dazu?

Gruss

Andreas

  1. Hallo,

    Nun mein Gedanke. Ich schreibe ein Formular wo der jenige eine gültige Email Adresse angeben muss. Zu dieser Adresse gehen dann diese Daten.

    Guter Gedanke, nur kannst Du ja nicht all denen, die wissen wollen, wer für die Webseite verantwortlich ist, voraussetzen, daß sie auch eine eMail-Adresse besitzen. Wer im Web rumsurft muß noch lange nicht auch per eMail erreichbar sein. Diesen Punkt könnte man Dir vorwerfen, denk ich.

    Ich frage aus dem Grund. Meine Fee hat ne HP drausen da geht es um ein heikles Thema ( Missbrauch usw.). Sie hat schon einige heftige Emails hinter sich. Da möchte sie nicht unbedingt auch noch Hunz und Kunz auf der HP hinterlassen wo sie wohnt, und schon gar nicht so anonym.

    Ich würd's nicht so eng sehen mit dem Impressum. Ich für meinen Teil verweigere, auf privaten Webseiten meine vollständige Adresse angeben zu müssen, da ich Webseiten immer noch wie ein Stück bedrucktes Papier an einem Baum sehe: Jeder kann sowas machen, doch warum sollte er unbedingt seinen Namen druntersetzen müssen? Sobald es sich natürlich um gewerbliche oder redaktionelle Seiten handelt, sieht die Sache anders aus.

    Aber anstelle von Dir und Deiner Freundin (=Fee?) würd ich nicht den geringsten Gedanken an ein Impressum verschwenden. Gerade aus dem Grund, weil das Thema so heikel ist.

    Aber das ist nur meine persönliche Meinung. Keine Ahnung, was ein Anwalt dazu sagt (Aber eben genau das interessiert mich auch nicht).

    Gruß,
    _Dirk

  2. Hi

    ich glaub dein Gedankengang geht in die falsche Richtung, also in diesem Fall.

    Sie hat ne wahrscheinlich private seite, ausserdem wahrscheinlich anonym ...

    Impressumspflicht herrscht bei Kommerziellen Seiten - da "kommerziel" sehr dehnbar ist, würde da je nach Richter, jede Seite drunterfallen die WERBUNG hat. Wenn ich also ne private Seite betreibe, wo ich nicht einen ct verdiene, nichtmal zur refinanzierung der Seite, fällt da keine impressumspflicht an.

    Und wennse keine Dom hat, hat sie irgendwo anonymen Webspace ... der Betreiber gibt die Daten, wenn er überhaupt welche hat, sicherlich nicht an hinz&kunz raus ... und wennse ne Dom hat, weiß eh jeder wo er seine dummen drohungen/kommentare hinschicken kann, leider ...

    Ich seh da also net das Problem ...

    Aber zu nem anderen Teil deines Beitrages: Die Idee find ich auch net übel! Nur inwieweit das rechtlich ok ist? Es heißt ja das das Impressum frei zugänglich sein muß, ist das mit nem "Anforderungsformular" gegeben? ... würde ich mich bei jemanden erkundigen der da ahnung hat (Anwalt!) ... schau mal bei www.recht.de im Forum vorbei ... viele Anwälte (auch dieser bekannte der gerne Abmahnt *G*) sind da aktiv und solange es nur um Grundsatzfragen geht auch hilfsbereit (beraten in konkreten fällen dürfen die ja nicht, aber darum gehts ja net)

    1. Hi,

      Impressumspflicht herrscht bei Kommerziellen Seiten - da "kommerziel" sehr dehnbar ist, würde da je nach Richter, jede Seite drunterfallen die WERBUNG hat. Wenn ich also ne private Seite betreibe, wo ich nicht einen ct verdiene, nichtmal zur refinanzierung der Seite, fällt da keine impressumspflicht an.

      Und wie ist das bei nicht-privaten und nicht-kommerziellen Seiten? Im konkreten Fall die Hp einer Uni-Abteilung?

      TIA

      wunderwarzenschwein

    2. Hallo,

      Wenn ich also ne private Seite betreibe, wo ich nicht einen ct
      verdiene, nichtmal zur refinanzierung der Seite, fällt da keine
      impressumspflicht an.

      zumindest ist dies keine wirklich griffige Definion von "privat". Die wenigsten Internetseiten "verdienen" ihr geld. Abgesehen davon heist es im Teledienstgesetzt:

      § 2 Geltungsbereich

      (3) Absatz 1 gilt unabhängig davon, ob die Nutzung der Teledienste ganz oder teilweise unentgeltlich oder gegen Entgelt möglich ist.

      Chräcker

      http://www.Stempelgeheimnis.de

    3. Tach auch,

      Impressumspflicht herrscht bei Kommerziellen Seiten - da "kommerziel" sehr dehnbar ist, würde da je nach Richter, jede Seite drunterfallen die WERBUNG hat. Wenn ich also ne private Seite betreibe, wo ich nicht einen ct verdiene, nichtmal zur refinanzierung der Seite, fällt da keine impressumspflicht an.

      Ich habe jetzt keine Lust dass aus dem Archiv rauszusuchen, aber das ist leider falsch. Das hat mit kommerziell oder nichtkommerziell fast nichts zu tun. Ich habe mich da auch vom Gegenteil ueberzeugen lassen muessen, ich war auch erst dieser Ansicht.

      Viel entscheidender sind die Inhalte, z.B. "redaktionelle" Betreuung und regelmaessige Eintraege (irgendwas in der Art)

      Und damit koennen da auch private Seiten ohne irgendwelche Einnahmenquellen drunterfallen. Wenn Du z.B. eine Seite anbietest wo Du lauter urheberrechtlich geschuetzte Bilder zum Download anbietest (kostenlos natuerlich), muss der Rechteinhaber die Moeglichkeit haben mit Dir in Kontakt zu treten. Entweder um Dich freundlich zu bitten sie zu entfernen oder um Dich abzumahnen ;-)

      Die Form ist da eine andere Frage. Ob das notwendigerweise eine email-Adresse sein muss (die dann von den Spambots gesammelt wird) oder ob ein Formular den gleichen Zweck erfuellt ist dann diskussionswuerdig.

      Gruss,
      Armin

      1. Hallo Ihrs,

        Impressumspflicht herrscht bei Kommerziellen Seiten - da "kommerziel" sehr dehnbar ist, würde da je nach Richter, jede Seite drunterfallen die WERBUNG hat. Wenn ich also ne private Seite betreibe, wo ich nicht einen ct verdiene, nichtmal zur refinanzierung der Seite, fällt da keine impressumspflicht an.

        Viel entscheidender sind die Inhalte, z.B. "redaktionelle" Betreuung und regelmaessige Eintraege (irgendwas in der Art)

        Und genau hier greift aber die HP. Dieses "redaktionell" ist ein weiter Begriff. Wenn ich nun als (Quelle BKA/Stand 20.03.02)angebe ist es meiner Meinung nach redaktionell.

        Ich gebe mal die URL an damit man vielleicht einen Eindruck hat um was für eine Side es sich handelt und somit eine bessere Grundlage zum diskutieren hat.

        Achtung Java sollte im moment besser vorhanden sein.
        http://www.silesias-elfenland.de

        Gruss
        Andreas

        1. Hallo Ihrs,

          war noch ne ganze Ecke im www unterwegs und habe noch nach Informationen gesucht. Das mit dem Script ist mir schon einleuchtend das man dazu eine gültige Email Adresse dafür braucht.

          Nun habe ich etwas weiter überlegt. Wenn der betrefende keine Emailadresse hat kann er doch Rufnummer oder seine eigene Adresse angeben und er bekommt die Information per Post oder Rückruf.
          Darüber steht im ganzen www nichts.

          Zum Dom. Die ist auf mich eingetragen und bietet ihr in sofern schon etwas Schutz das alles über mich läuft.

          Meine Meinung zum dem Gesetz:
          Ich halte das Gesetz so im moment für absolut unausgewogen und sollte aufgehoben werden bis einiges geklärt ist. Es dient doch im moment nur einem und zwar dem, der die Daten für irgendwas missbrauchen möchte. Wer schützt in diesem moment den Verantwortlichen für die HP. Zum Beispiel bei masiven Drohungen die einem auffordern die HP vom Netz zu nehemen. Da macht sich komischer weise auch keiner gedanken das er über Anoymsurfer kommt und sich nicht zu erkennen gibt.

          Das wenn mann gegen ein Copyright verstösst und dazu einem Verantwortlichen braucht leuchtet mir ein. Aber dafür gibt es ja wohl andere möglichkeiten wie ein öffentliches Impressum.

          Gruss Andreas

          1. Hi

            wie gesagt das Impressum muß problemlos zu finden und lesen sein. Per Post widerspricht sich das ... außerdem bevor ich da meine Adresse angebe, schau ich mir den Denic-Eintrag an und verklag den Besitzer der Seite. Gerade das irritiert mich auch irgendwie warum es dieses schwachsinnige Gesetzt gibt ... bei Seiten die "anonym" liegen würde ich das ja verstehen, aber bei richtigen Domains isses eigentlich unnötig, da die Daten eh jedem vorliegen. (also die Daten die auf ner Privatenseite benötigt werden; kommerziel braucht eh nen Impressum wg. USt-ID z.b.)

            Bis dann
            Wuppi

            1. Hallo, nochmal ich, Mittagsschlaf beendet.

              Hab versucht, das Gesetz in seiner jetzigen Fassung zu verstehen. Das ist aber nahezu unmöglich. Das ganze Teledienstgesetz besteht eigentlich nur aus Verweisen, die mal galten, aber nun in einem Punkt geändert wurden oder aus Ausnahmen nach "§3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120)"...

              Wir sollten als erstes von unserem Gesetzgeber verlangen können, dass Gesetze in sich, ohne Zuhilfenahme einer ganzen Bibliothek, verständlich ausdrücken, was gemeint ist. Wenn für die Zusammenhänge der Herleitung, der Entstehung und Verflechtung mit anderen Gesetzen und Regelungen dann Verweise genutzt werden, sollten diese in einm eigenen Absatz stehen, der nicht den eigentlichen Gsetzeszweck berührt.

              Sollten hier Andere auch der Meinung sein, dann gründen wir doch sofort eine Initiative dafür.

              Wenn man auf solche Ideen mit dem Impressum im Quelltext kommt, dann deshalb, weil ja Seiten auch aus Frames bestehen können. Und Jedes Frame könnte einzeln verlinkt werden. Das ist die Technik. Daher habe ich für uns beschlossen, dass in Zukunft jedem Quelltext als Kommentar der gesetzlich verlangte Sermon vorangestellt wird. Sollte dann jemand ein einzelndes Frame erwischen, kann er nicht behaupten, es gäbe die erforderlichen Angaben nicht.

              <kommentar>Im Übrigen kann man von Verwendern einer Technik schon ein Mindestmaß an Verständnis für die Funktionsweise (nicht für die Entwicklung) verlangen. Wir sind keine Amis und somit kein Volk von Leuten, die den Lötkolben grundsätzlich am falschen Ende anfassen. Europäer sind verflixt intelligent und sollten sich diese Eigenschaft auch nicht ausreden lassen.</kommentar>

              Nun noch eine Frage zur Diskussion:
              Gehören eMails nicht auch zu den elektronischen Angeboten? Ich konnte in dem Gesetz keine Abgrenzung feststellen, ob es sich um "Websites", "emails" oder "Faxe" handelt. Alsoe die ganzen Händler, die  ir Ihre dauernden Werbe-eMails und Faxe schicken und die Angaben nicht jedesmal machen, verstoßen damit gegen das Gesetz.

              Noch eine These für die Kirchentür:
              Bei mir ist der Eindruck entstanden, dass die "herrschenden Kreise" (man weiß ja nie, ob CDU oder SPD drauf steht) ihre Felle haben schwimmen sehen, den Bürger drangsalieren zu können. Er hat eine Möglichkeit gefunden, Meinungen, insbesondere Missliebige, zu äußern. Also hat man ganz schnell ein Gestz gemacht, das diese Lücke schließt. Es ist nahezu egal, was wir nun im Internet machen. Wir verstoßen immer gegen irgend etwas.

              Eigentlich müsste ich fast jedem Beitrag von mir hier in diesem Forum die kompletten Daten anhängen. Ich weiß ja nicht, wo das mal irgendwann veröffentlicht wird.

              Grüße an die freie Welt

              Tom

              1. Hallo,

                Hallo, nochmal ich, Mittagsschlaf beendet.

                Hab versucht, das Gesetz in seiner jetzigen Fassung zu verstehen. Das ist aber nahezu unmöglich. Das ganze Teledienstgesetz besteht eigentlich nur aus Verweisen, die mal galten, aber nun in einem Punkt geändert wurden oder aus Ausnahmen nach "§3 des Telekommunikationsgesetzes vom 25. Juli 1996 (BGBl. I S. 1120)"...

                Hatte ich auch, wie gesagt viele viele Stunden. Ohne etwas greifbares in der Hand zu haben.

                Wir sollten als erstes von unserem Gesetzgeber verlangen können, dass Gesetze in sich, ohne Zuhilfenahme einer ganzen Bibliothek, verständlich ausdrücken, was gemeint ist. Wenn für die Zusammenhänge der Herleitung, der Entstehung und Verflechtung mit anderen Gesetzen und Regelungen dann Verweise genutzt werden, sollten diese in einm eigenen Absatz stehen, der nicht den eigentlichen Gsetzeszweck berührt.

                Ich für mich denke, das gerade hier im Bezug auf dem Internet vielen noch nicht klar ist was das eigentlich ist:
                "Eine eigene Welt die von Tag zu Tag  wächst"

                Wenn schon Gesetze und Regelungen erforderlich sind, doch bitte auch welche die für diese gemacht sind.

                Sollten hier Andere auch der Meinung sein, dann gründen wir doch sofort eine Initiative dafür.

                Finde die Idee wirklich prima und wenn ich helfen kann bin ich dabei.

                Wenn man auf solche Ideen mit dem Impressum im Quelltext kommt, dann deshalb, weil ja Seiten auch aus Frames bestehen können. Und Jedes Frame könnte einzeln verlinkt werden. Das ist die Technik. Daher habe ich für uns beschlossen, dass in Zukunft jedem Quelltext als Kommentar der gesetzlich verlangte Sermon vorangestellt wird. Sollte dann jemand ein einzelndes Frame erwischen, kann er nicht behaupten, es gäbe die erforderlichen Angaben nicht.

                Ich denke nicht auch nicht das das ausreicht. Du müsstest eigentlich wenn ich das richtig verstehe, auf jedem Frame ein Link einbauen der auf das Impressum verweist.

                Nun noch eine Frage zur Diskussion:
                Gehören eMails nicht auch zu den elektronischen Angeboten? Ich konnte in dem Gesetz keine Abgrenzung feststellen, ob es sich um "Websites", "emails" oder "Faxe" handelt. Alsoe die ganzen Händler, die  ir Ihre dauernden Werbe-eMails und Faxe schicken und die Angaben nicht jedesmal machen, verstoßen damit gegen das Gesetz.

                So seh ich das auch. Man könnte es ja als Aufhänger verwenden um eine Änderung des Gesetzes beizuführen. Denn wenn jeder nur ein Spamer verklagen würde, wäre wohl die Justiz mit Ihren möglichkeiten der Abarbeitung dieser Fälle nach einem Tag überfordert und das für die nächsten 100 Jahre.

                Gruss Andreas

                1. Hi

                  Sollten hier Andere auch der Meinung sein, dann gründen wir doch sofort eine Initiative dafür.

                  Finde die Idee wirklich prima und wenn ich helfen kann bin ich dabei.

                  jo wäre auch dabei ... betreue größeres Forum und könnte für die Aktion dann auch "Werbung" machen

                  Nun noch eine Frage zur Diskussion:
                  Gehören eMails nicht auch zu den elektronischen Angeboten? Ich konnte in dem Gesetz keine Abgrenzung feststellen, ob es sich um "Websites", "emails" oder "Faxe" handelt. Alsoe die ganzen Händler, die  ir Ihre dauernden Werbe-eMails und Faxe schicken und die Angaben nicht jedesmal machen, verstoßen damit gegen das Gesetz.

                  So seh ich das auch. Man könnte es ja als Aufhänger verwenden um eine Änderung des Gesetzes beizuführen. Denn wenn jeder nur ein Spamer verklagen würde, wäre wohl die Justiz mit Ihren möglichkeiten der Abarbeitung dieser Fälle nach einem Tag überfordert und das für die nächsten 100 Jahre.

                  Wann habt ihr den zuletzt werbung von DEUTSCHEN Spamern bekommen? Ich hab da leider keinen erfolg ;) - immer nur Bahamas, Brasilien usw. - immer für Deutsprachige seiten, die aber wiederrum nicht in Dtld liegen -auch net im deutsprachigen Ausland....

                  Gabs net nen Urteil ggn. unverlang zugesandte Werbemails? einige Tausend DM Strafe bei verstoß für jeden Spamer - vor jahren hab ich viel deutsche spammails bekommen, aber seit einiger Zeit überhaupt nix mehr.

                  Bis dann
                  Wuppi

      2. Mhhh

        ich glaub das weiß echt niemand so genau ... tolle Rechtsprechung in Deutschland - schwammig ohne ende ... die Frage kam auch schon oft auf recht.de - die meinten da auch nur das des auslegungssache des Richters ist.

        Wg. Spambots: gibt da ja möglichkeiten: www.platzeck.net -> Kontakt. Da steht meine email-Adresse, hab da paar Emailcatcher drüber laufen lassen, der konnte mir die mail nicht nennen - wenn jemand paar Catcher hat, bitte mal probieren!! (nur eine ausm Gästebuch, gut das sich da soviele eintragen *G* ist sichtbar, ist aber meine spam-email-adresse - juckt mich net *G*) - sichtbar ist sie als trans.gif und anklickbar ist nen JavaScript welche die email-adresse zusammenbaut. ... wer ganz sicher gehen will, nimmt nur trans.gif (kenne noch keinen email-catcher der OCR beherrscht - aber kommt sicherlich bald! :( )

        Bis dann
        Wuppi

    4. Impressumspflicht herrscht bei Kommerziellen Seiten - da "kommerziel" sehr dehnbar ist, würde da je nach Richter, jede Seite drunterfallen die WERBUNG hat. Wenn ich also ne private Seite betreibe, wo ich nicht einen ct verdiene, nichtmal zur refinanzierung der Seite, fällt da keine impressumspflicht an.

      Irttum - EIn Impressum muß jede Seite haben, die einen Teledienst anbietet (worunter z.B. bereits ein Gästbuch auf einer privatne HP fällt - so das LG Düsseldorf).

      Mit freundlichen Grüßen

      Günter Frhr.v.Gravenreuth
      Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
      http://www.gravenreuth.de

  3. Hallo Andreas,

    also erstmal ist das Gesezt so gemacht wie es gemacht ist. Ich kenne die Passagen jetzt nicht auswendig, aber grob bedeutet es, dass ein Impressum (also die Verantwortlichkeit für diese Veröffentlichung) an geeigenter Stelle (nicht versteckt) liecht auffindbar von jeder Seite aus zugänglich sein muss. Außerdem muss eine Möglichkeit der schnellen elektronischen Kontaktaufnahme gewähleistet sein. Telefon und eMail kommen da in Frage, Fax nur ersatzweise, das haben wir hier schon von kompetenter Seite gehört.

    Gegen das Gesetz zu verstoßen ist eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat oder ein Vergehen nach UWG (das ist am teuersten, Mord ist billiger).

    Nun ist natürlich der Gesichtspunkt der "erheblichen Schlechterstellung" eines Rechtspartners auch zu berücksichtigen. Da es inzwischen nachweislich so ist, dass man zumindest mit Spam auf diese Impressumsadressen zugemüllt wird, leisdet man ja durch das Gesetz ständig Schaden. Das verstößt gegen den Verfassungsgemäßen Gesetzgebungsauftrag, solange auf der anderen Seite Spam noch abmahngrund mit diesen empfindlichen Strafen ist. Das Gesetz müsste also nachgebessert werden. Wende Dich an deinen Wahlkreisabgeordneten mit einer entsprechenden Bitte um Nachbesserung des Gesetzes. Wenn das nix nützt, muss man eben einen Verband dafür gründen. Wenn es andere auch für wichtig halten, werden sie ja mitmachen.

    Ich wäre eher dafür, auch für den Printbereich diese Impressumspflicht einzuführen. Auf den vielen bunten Werbeblättern und -Heften die man täglich so bekommt, steht das nämlich nicht drauf. Und da fühle ich mich auch manchmal gestört von gewissen Darstellungen.

    Tom

  4. Hi,

    mir ist gerade noch was zur Impressumspflicht eingefallen.
    Man könnte das ganze Impressum in den Meta-Tags unterbringen oder sogar als Kommentar im Quelltext, natürlich kenntlich gemacht.

    Das könnte einige Abmahner auf den Plan rufen, die vorne nichts finden, aber das Gestz sagt ja nicht, dass es vorne stehen muss, sondern dass es leicht erreichbar sein muss und das möglichst von jeder Seite.

    Rechte Maustaste: Quelltext anzeigen, schon erscheint das Impressum.

    Der eigentlich Quelltext beginnt dann nach ein paar Leerzeilen auf Zeile 50 oder so.

    Das ändert nichts an Deinem Problem, aber es erfüllt die Anforderungen.

    Grüße

    Tom

    1. Tach auch,

      Das könnte einige Abmahner auf den Plan rufen, die vorne nichts finden, aber das Gestz sagt ja nicht, dass es vorne stehen muss, sondern dass es leicht erreichbar sein muss und das möglichst von jeder Seite.

      Eben: Leicht erreichbar. Ist es mit Deiner Loesung nicht. Die meisten der Surfer haben nicht den blassesten Schimmer was ein Quelltext ist. Und sehr sehr viele wissen wahrscheinlich noch nicht einmal was man mit der rechten Maustaste so alles machen kann.

      Rechte Maustaste: Quelltext anzeigen, schon erscheint das Impressum.

      Wozu man wissen muss was Quelltext ist und wie man ihn liest. Und wie man ihn erreicht. Was vermutlich bei 90% aller Surfer nicht zu erwarten ist.

      Du kannst nicht von uns Seitenbastlern auf die weitaus groessere Mehrheit der Benutzer schliessen.

      Das ändert nichts an Deinem Problem, aber es erfüllt die Anforderungen.

      Nein. Tut es nicht. Siehe oben.

      Gruss,
      Armin

      1. Hallo Armin,

        Das könnte einige Abmahner auf den Plan rufen, die vorne nichts finden, aber das Gestz sagt ja nicht, dass es vorne stehen muss, sondern dass es leicht erreichbar sein muss und das möglichst von jeder Seite.

        Eben: Leicht erreichbar. Ist es mit Deiner Loesung nicht. Die meisten der Surfer haben nicht den blassesten Schimmer was ein Quelltext ist. Und sehr sehr viele wissen wahrscheinlich noch nicht einmal was man mit der rechten Maustaste so alles machen kann.

        Rechte Maustaste: Quelltext anzeigen, schon erscheint das Impressum.

        Wozu man wissen muss was Quelltext ist und wie man ihn liest. Und wie man ihn erreicht. Was vermutlich bei 90% aller Surfer nicht zu erwarten ist.

        Du kannst nicht von uns Seitenbastlern auf die weitaus groessere Mehrheit der Benutzer schliessen.

        Da bin ich aber anderer Meinung.
        Wenn man Auto fahren will, muss man wissen, wozu die Pedale sind. Wer einen PC verwendet, ohne ihn bedienen zu können, handelt grob fahrlässig. Anderenfalls wäre der PC-Hersteller haftbar, so wie mit dem Hund in der Microwelle. Da haftet ja auch der Microwellenhersteller und nicht das Kraftwerk, das den Strom liefert.

        Ich denke, dass die Regierung gut daran täte, diese ganzen schwammigen Gesetze und Bestimmungen, die zum großen teil aus dem Ami-Recht hier reingeschwappt sind, aufzuräumen und rauszuschmeißen.

        Und zwei Mausklicks sind ja wohl einfach. Wer ein Buch liest, schlägt es ja vorher auch auf und wenn es in Fremdsprache ist, dann holt er sich vielleicht ein Wörterbuch dazu.

        Chris

        1. Hallo,

          Da bin ich aber anderer Meinung.
          Wenn man Auto fahren will, muss man wissen, wozu die Pedale sind.

          aber nicht, wo die Zündkerzen. Das fände ich passender. Ansonsten finde ich die Haltung etwas (nicht bissig jetzt gemeint) arrogant. Ich habe täglich mit eine menge menschen zu tun, nicht selten ältere Semester über 70, die ein Recht haben, an der medienwelt von heute teilzunehmen. Wenn wir weite teile der "Öffentlichkeitskommuniaktion" auf ein an sich nicht wirklich leichtes Medium verlegen und dieses auch fördern, dann haben wir die Pflicht dafür zu sorgen, daß möglichst wenige Gruppen der gesellschaft (am beste keine) rausfllen.

          Der Quelltext ist etwas, was man definitiv nicht zum surfen braucht. Also ist das "herankommen an den Quelltext" auch etwas, was man nicht als "zugangsberechtigung" zum medium Internet vorraussetzen kann. Schon gar nicht, wie es etwas durchklingt, als Grundforderung, witzigerwiese auch noch in einem text gefordert, der ansonsten sich gegen eine Überreglementierung wehrt....

          Chräcker

          http://www.Stempelgeheimnis.de

        2. Tach auch,

          Wenn man Auto fahren will, muss man wissen, wozu die Pedale sind. Wer einen PC verwendet, ohne ihn bedienen zu können, handelt grob fahrlässig.

          Nein, der Vergleich ist falsch.

          Kannst Du bei Deinem Auto die ganzen Einstellungen in der Elektronik vornehmen? Kannst Du die Reifen auswuchten? Kannst Du den Vergaser einstellen?

          Nein? Also darfst Du nach Deiner Argumentation nicht Auto fahren.

          Genauso ist es beim PC und beim Surfen auf dem Web: Den PC einschalten, online gehen und auf ein paar Seiten zu surfen ist eins, wissen wie eine Website im Detail funktioniert ist was anderes.

          Und zwei Mausklicks sind ja wohl einfach. Wer ein Buch liest, schlägt es ja vorher auch auf und wenn es in Fremdsprache ist, dann holt er sich vielleicht ein Wörterbuch dazu.

          Nein, sind sie nicht. Um eine Website zu besuchen ist der Quelltext vollkommen irrelevant. Und ich brauche nicht alle Funktionen zu kennen.

          Ich brauche beim Auto auch nicht zu wissen wie der Navigationscomputer funktioniert um es zu fahren oder meinen Weg zu finden. Dazu reicht wenn ich weiss ich es fahre und eine gute Strassenkarte.

          Gruss,
          Armin

  5. Hallo zusammen,

    damit wir alle wissen, worüber wir reden, hab ich hier den (hoffentlichen) aktuellen Text des Geseztes.

    http://bitworks.de/literatur/gesetze

    Bitte sofort informieren, wenn es da schon was Neueres gibt.

    Tom

  6. Hallo Ihrs,

    also eine Sache habe ich noch zum nachdenken.

    Wie sieht es mit der Impressumspflicht für Popup aus????
    Wer muss das Impressum da stellen??? Der der im Popup steht oder desen Seite es geöffnet hat???

    Oder wie bei unserem Bundeskanzler und sein Forum???
    http://forum.bundeskanzler.de/showthread.php?threadid=205

    Und wenn ich geziehlt bei google suche finde ich auch eine Side davon
    http://http://www.google.de/search?hl=de&lr=&ie=UTF-8&oe=UTF-8&q=forum.bundeskanzler.de&as_q=&btnG=In den Resultaten suchen

    Da geht auch ein neues Fenster auf.Und für mich sieht das so aus als wenn das ein eigenständige HP ist "so als ganz dooofer" und keine Subdomän von irgendwas.

    Gruss
    Andreas

  7. Hallo,

    Also das Gesetz sagt aus das fast alle HP's ein Impressum brauchen.
    Gewerblich bla bla bla und wenn soweit ist fällt mal wieder alles darunter.

    Stimmt - laut LG Düsseldorf ist z.B. auch das Gästebuch einer privaten Homepage ein Teledienst.

    (.....)

    Könnte ich damit durchkommen, wenn es hart auf hart kommt? Wie ist eure Meinung dazu?

    Nö - es drohen bis zu EUR 50.000,- Geldbuße.

    Mit freundlichen Grüßen

    Günter Frhr.v.Gravenreuth
    Rechtsanwalt, Dipl.Ing.(FH)
    http://www.gravenreuth.de