Hi Sönke,
Allgemein gilt für Euch mindestens der Mediendienstestaatsvertrag, Anbieterkennzeichnung ist in Paragraph 6 geregelt (siehe http://www.iid.de/iukdg/gesetz/mdstv.html). Da Ihr auch ein Forum anbieten wollt, könnte auch das Teledienstegesetz gelten, in dem Fall fehlt noch Eure Nummer im Vereinsregister (siehe http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm, ebenfalls §6).
Klitzekleine Korrektur, die von dir genannte Fassung des MDStV ist die alte, das, was du zu Recht anführst, steht nunmehr in § 10 MDStV (http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm#nr10). Die Reihenfolge ist allerdings ein klein wenig anders (ich weiß, dass es stark vereinfacht ist, aber so kommt man durchaus zum Ziel):
1. Jede Homepage ist ein Teledienst im Sinne des TDG.
2. Sollen mit der Homepage Einnahmen [1] generiert werden -> vollständiges Impressum nach § 6 TDG (übrigens fast deckungsgleich mit § 10 Abs. 2 MDStV).
3. Sollen keine Einnahmen generiert werden -> keinerlei Anbieterkennung nötig
Ist man hier durch, kommt die nächste Frage, nämlich die, ob es sich um einen Mediendienst handelt. Vom Grundsatz her gibt es bei geschäftsmäßigen (Einnahmen generierenden) Diensten keinen Unterschied zu Telediensten. Hier muss lediglich und zusätzlich ein inhaltlich Verantwortlicher benannt werden und in bestimmten Fällen die Aufsichtsbehörde. Private Anbieter von Mediendiensten müssen wenigstens Namen und Anschrift angeben.
Aber jetzt höre ich auf zu theoretisieren :)
Viele Grüße
Torsten
[1] Auch Mitgliedsbeiträge sind Einnahmen.
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