Olli: Meinung über (m)eine Internetpräsenz

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Hallo Torsten

Klitzekleine Korrektur, die von dir genannte Fassung des MDStV ist die alte, das, was du zu Recht anführst, steht nunmehr in § 10 MDStV (http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/mdstv.htm#nr10). Die Reihenfolge ist allerdings ein klein wenig anders (ich weiß, dass es stark vereinfacht ist, aber so kommt man durchaus zum Ziel):

  1. Jede Homepage ist ein Teledienst im Sinne des TDG.
  2. Sollen mit der Homepage Einnahmen [1] generiert werden -> vollständiges Impressum nach § 6 TDG (übrigens fast deckungsgleich mit § 10 Abs. 2 MDStV).
  3. Sollen keine Einnahmen generiert werden -> keinerlei Anbieterkennung nötig

Kleine Frage: Du erwähnst unten, dass auch Mitgliedsbeiträge Einnahmen sind. Da ich aber mit der HP nur Informationsvermittlung betreiben möchte, stellt sich mir die Frage, ob der Tatbestand, den du unter 2. nennst, auch erfüllt ist. Oder spielt das keine Rolle?

Gruss OLLI

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Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher.
Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt.
[Albert Einstein]