Hi Olli,
Kleine Frage: Du erwähnst unten, dass auch Mitgliedsbeiträge Einnahmen sind. Da ich aber mit der HP nur Informationsvermittlung betreiben möchte, stellt sich mir die Frage, ob der Tatbestand, den du unter 2. nennst, auch erfüllt ist. Oder spielt das keine Rolle?
Der Grundsatz ist: Mitgliedsbeiträge = Einnahmen = geschäftsmäßig
In deinem speziellen Fall würde ich allerdings einen Juristen befragen.
Viele Grüße
Torsten
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