impressum
ferby
- recht
0 Andavos0 Christian Seiler0 at0 Jochen Kubik0 Impressum
emu
hallo,
da ich jetzt schon xmale darauf hingewiesen wurde das ich auf meiner homepage kein impressum habe möchte ich jetzt eines machen. reicht das dafür oder muss ich noch etwas angeben?
Impressum
Verantwortlich für Inhalte, Programmierung und Umsetzung:
Ferdinand Wirth
Rudolf-Simongasse 8/34
1110 Wien
E-Mail: ferbyfun@gmx.at
Tel: +436648780839
meine homepage: http://ferbyfun.com
danke für eure hilfe
mfg,
ferby
Hallo,
also das Impressum muss man von jeder Seite erreichen können
Also für Privaten Seiten reicht das bestimmt (P.S. Bin kein Anwalt etc.)
Aber für Firmen muss da glaub ich nocht mehr rein
MFG
Andavos
hi,
das impressum kommt ins hauptmenü wo derzeit webmaster steht, so ist es von jeder seite erreichbar,
danke
Hallo.
Also für Privaten Seiten reicht das bestimmt
Für Primaten-Seiten sicher auch ;-)
MfG, at
Hallo ferby,
Tel: +436648780839
Die Telefonnummer ist nicht notwendig, darfst Du aber gerne angeben.
Ansonsten sind die Angaben m.E. nach vollständig.
Viele Grüße,
Christian
Hallo.
Die Telefonnummer ist nicht notwendig, darfst Du aber gerne angeben.
Hast du zufällig eine Quelle für diese Information?
MfG, at
Hallo at,
Die Telefonnummer ist nicht notwendig, darfst Du aber gerne angeben.
Hast du zufällig eine Quelle für diese Information?
Da Ferby ja Österreicher ist, gilt für ihn natürlich nicht das deutsche TDG und der MDStV. Letztlich ist zumindest das TDG allerdings nichts anderes als die Umsetzung dieser EU-Richtlinie:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32000L0031&model=guichett
Und da Österreich zur EU gehört, muss es dort auch sowas wie das TDG geben (ich meine mal gelesen zu haben, dass es sich um das E-Commerce-Gesetz handelt, aber sicher bin ich mir da nicht).
Grüße
Torsten
Hallo.
Da Ferby ja Österreicher ist, gilt für ihn natürlich nicht das deutsche TDG und der MDStV. Letztlich ist zumindest das TDG allerdings nichts anderes als die Umsetzung dieser EU-Richtlinie:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32000L0031&model=guichett
Dort steht:
"
Artikel 5
Allgemeine Informationspflichten
(1) Zusätzlich zu den sonstigen Informationsanforderungen nach dem Gemeinschaftsrecht stellen die Mitgliedstaaten sicher, daß der Diensteanbieter den Nutzern des Dienstes und den zuständigen Behörden zumindest die nachstehend aufgeführten Informationen leicht, unmittelbar und ständig verfügbar macht:
a) den Namen des Diensteanbieters;
b) die geographische Anschrift, unter der der Diensteanbieter niedergelassen ist;
c) Angaben, die es ermöglichen, schnell mit dem Diensteanbieter Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren, einschließlich seiner Adresse der elektronischen Post;
"
Unter "einschließlich seiner Adresse der elektronischen Post" verstehe ich nicht _ausschließlich_ die eMail-Adresse, aber vielleicht findet sich ja anderswo noch ein sachdienlicher Hinweis.
MfG, at
Hallo at,
Unter "einschließlich seiner Adresse der elektronischen Post" verstehe ich nicht _ausschließlich_ die eMail-Adresse, aber vielleicht findet sich ja anderswo noch ein sachdienlicher Hinweis.
Jedenfalls ist meines Wissens nach damit nicht die Telefonnummer gemeint. Denkbar bspw. wäre noch eine ICQ-Nummer, davon wird jedoch zumindest in D abgeraten.
Grüße
Torsten
Hallo.
Jedenfalls ist meines Wissens nach damit nicht die Telefonnummer gemeint.
Ja, davon war ich ja bisher auch ausgegangen. Daher interessiert mich ja noch immer, ob irgendwer eine kompetente Quelle benennen kann, die mich eines besseren belehrt.
Denkbar bspw. wäre noch eine ICQ-Nummer, davon wird jedoch zumindest in D abgeraten.
Ich denke, _zusätzlich_ ist alles möglich, aber ausschließlich notwendig sind Telefonnummer und eMail-Adresse -- und natürlich die anderen explizit geforderten Angaben, die hier nicht zur Diskussion stehen müssen.
MfG, at
Hallo at,
Jedenfalls ist meines Wissens nach damit nicht die Telefonnummer gemeint.
Ja, davon war ich ja bisher auch ausgegangen. Daher interessiert mich ja noch immer, ob irgendwer eine kompetente Quelle benennen kann, die mich eines besseren belehrt.
In der Begründung zum Gesetzesentwurf des TDG (Bundestags-Drucksache 14/6098, einzusehen unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm) werden unter dem Punkt Begründung (Seite 21 des PDF-Dokumentes) sowohl Telefonnummer als auch E-Mail als Mindestangaben genannt. Da es jedoch so nicht im endgültig verabschiedeten Gesetz steht, gibt es halt zu diesem Punkt zwei verschiedene Meinungen. Welcher du dich anschließt, bleibt dir und im Zweifelsfall einem Gericht überlassen.
Grüße
Torsten
Hallo.
In der Begründung zum Gesetzesentwurf des TDG (Bundestags-Drucksache 14/6098, einzusehen unter http://dip.bundestag.de/parfors/parfors.htm) werden unter dem Punkt Begründung (Seite 21 des PDF-Dokumentes) sowohl Telefonnummer als auch E-Mail als Mindestangaben genannt. Da es jedoch so nicht im endgültig verabschiedeten Gesetz steht, gibt es halt zu diesem Punkt zwei verschiedene Meinungen. Welcher du dich anschließt, bleibt dir und im Zweifelsfall einem Gericht überlassen.
Danke für die Recherche. Ich sehe mich daraus in meiner Ansicht bestärkt, nicht explizit dazu zu raten, die Telefonnummer wegzulassen oder sie gar nachträglich wieder zu entfernen.
MfG, at
Hallo!
Danke für die Recherche. Ich sehe mich daraus in meiner Ansicht bestärkt, nicht explizit dazu zu raten, die Telefonnummer wegzulassen oder sie gar nachträglich wieder zu entfernen.
relevanter Auszug aus dem österreichischen E-Commerce Gesetz (gültig seit 1.1.2002)
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/008/I00817_.html
3. Abschnitt
Informationspflichten
Allgemeine Informationen
§ 5. (1) Ein Diensteanbieter hat den Nutzern ständig zumindest folgende Informationen leicht und unmittelbar zugänglich zur Verfügung zu stellen:
1. seinen Namen oder seine Firma;
2. die geografische Anschrift, unter der er niedergelassen ist;
3. Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
4. sofern vorhanden, die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht;
5. soweit die Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegt, die für ihn zuständige Aufsichtsbehörde;
6. bei einem Diensteanbieter, der gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften unterliegt, die Kammer, den Berufsverband oder eine ähnliche Einrichtung, der er angehört, die Berufsbezeichnung und den Mitgliedstaat, in dem diese verliehen worden ist, sowie einen Hinweis auf die anwendbaren gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften und den Zugang zu diesen;
7. sofern vorhanden, die Umsatzsteueridentifikationsnummer.
also: *keine* Telefon-Nr.
mfg Alfie
P.S.: drohst du gleich wieder, mich auf deine Blacklist zu setzen ;-)
Hallo.
relevanter Auszug aus dem österreichischen E-Commerce Gesetz (gültig seit 1.1.2002)
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/008/I00817_.html
Der Wortlaut entspricht der bereits genannten Richtlinie.
- Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
[...]
also: *keine* Telefon-Nr.
"einschließlich" heißt nicht "ausschließlich" und außer dem Telefon fällt mir kein wirklich weit verbreitetes Medium ein, welches hier relevant und somit gemeint sein könnte.
P.S.: drohst du gleich wieder, mich auf deine Blacklist zu setzen ;-)
War das eine Bitte? ;-)
MfG, at
Hallo!
relevanter Auszug aus dem österreichischen E-Commerce Gesetz (gültig seit 1.1.2002)
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/008/I00817_.htmlDer Wortlaut entspricht der bereits genannten Richtlinie.
Nicht im *Wortlaut*:
A:
...Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen, beziehen sich zumindest auf die Angabe der Telefonnummer und die Angabe einer e-Mail-Adresse.
B:
- Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
A#B...
also: *keine* Telefon-Nr.
[...] außer dem Telefon fällt mir kein wirklich weit verbreitetes Medium ein, welches hier relevant und somit gemeint sein könnte.
Snail-Mail?
P.S.: drohst du gleich wieder, mich auf deine Blacklist zu setzen ;-)
War das eine Bitte? ;-)
nein, *einfach so* aus dem Gedächtnis ;-)
mfg Alfie
Hallo.
- Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
Wenn dies gilt, ...
Snail-Mail?
... ist das sicher nicht gemeint, denn "rasch und unmittelbar" ist zwar relativ, bezogen auf ein elektronisches Medium, auf welches sich die Regelung ja bezieht, jedoch schon durch die von dir ja nicht grundlos gewählte Nomenklatur auszuschließen.
MfG, at
Hallo,
relevanter Auszug aus dem österreichischen E-Commerce Gesetz (gültig seit 1.1.2002)
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/008/I00817_.html
also: *keine* Telefon-Nr.
Falsch ;-)
Richtig wäre: also auch keine klare Aussage, ob Telefonnummer oder nicht. Ansonsten würde das ECG meines Erachtens gegen die EU-Richtlinie verstoßen, deren Inhalt ja für die Mitgliedsstaaten bindend ist.
Leider ist es in neuerer Zeit sehr in Mode gekommen, Gesetze mit so genannten unbestimmten Rechtsbegriffen zu spicken, Rechtsbegriffen also, die im Gesetzestext recht nebulös formuliert sind und ohne Legaldefinition daherkommen. Und so enthält Art. 5 der Richtlinie gleich zwei davon: "leicht und unmittelbar zugänglich" und "Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können". Das mag seine Ursache darin haben, dass den Mitgliedsstaaten bei der Umsetzung der Richtlinien in nationales Recht eine gewisse Souveränität eingeräumt werden soll, ich weiß es nicht.
Fakt ist, dass es ganz offensichtlich der österreichische und der deutsche Gesetzgeber etwas anders sehen. So steht die "Ein Klick bis zum Impressum"-Theorie in der Gesetzesbegründung zum österreichischen ECG, während sich die deutsche Begründung dazu ausschweigt. Und so beobachten wir, dass sowohl das europäische als auch das deutsche Recht immer mehr zu Richterrecht werden, was aus meiner Sicht keineswegs gut zu heißen ist, da man hier Legislative und Judikative auf eine Art und Weise vermischt, die in meinen Augen nichts mehr mit den Prinzipien der Rechtsstaatlichkeit im eigentlichen Sinne zu tun hat: Rechtssicherheit und Transparenz der Gesetzgebung bleiben gänzlich auf der Strecke.
So wird dem verunsicherten Webseitenbetreiber nichts anderes übrig bleiben, als sich eine eigene Meinung zu bilden - was für juristische Laien bei unbestimmten Rechtsbegriffen an sich ein Unding und recht gefährlich ist - oder auf den Rat von Anwälten zu hören. Es bleibt zu hoffen, dass es irgendwann mal eine Klage wegen Art. 5 E-Commercerichtlinie bis zum EuGH schafft, auf dass dieser eine für Europa einheitliche Rechtsmeinung bildet. In diesem Zusammenhang muss man auch Abmahnungen in einem etwas anderen Licht sehen. Es mag zwar ketzerisch klingen, aber ohne Abmahner gäbe es keine Urteile zur Anbieterkennung, auch nicht die positiven.
So, das musste ich mal loswerden.
Grüße
Torsten
Hallo Torsten!
100% Zustimmung.
mfg Alfie
Tach auch,
c) Angaben, die es ermöglichen, schnell mit dem Diensteanbieter Kontakt aufzunehmen und unmittelbar und effizient mit ihm zu kommunizieren, einschließlich seiner Adresse der elektronischen Post;
"
Unter "einschließlich seiner Adresse der elektronischen Post" verstehe ich nicht _ausschließlich_ die eMail-Adresse, aber vielleicht findet sich ja anderswo noch ein sachdienlicher Hinweis.
Das ist ja auch einer der interessanten Punkte wenn es um Spamschutz geht:
"Adresse der elektronischen Post". Was ist das? Ist das nur eine e-mail Adresse in der Form name@example.com? Oder ist www.example.com/kontaktformular.html auch eine "Adresse der elektronischen Post"?
Gruss,
Armin
Hallo.
Das ist ja auch einer der interessanten Punkte wenn es um Spamschutz geht:
"Adresse der elektronischen Post". Was ist das? Ist das nur eine e-mail Adresse in der Form name@example.com? Oder ist www.example.com/kontaktformular.html auch eine "Adresse der elektronischen Post"?
Innerhalb der Pflichtinformationen eines Impressums auf eine andere Seite zu verweisen, halte ich für zumindest zweifelhaft. Bei der geforderten Telefonnummer verweise ich ja auch nicht auf die Gelben Seiten oder generell auf die Denic.
MfG, at
Tach auch,
Innerhalb der Pflichtinformationen eines Impressums auf eine andere Seite zu verweisen, halte ich für zumindest zweifelhaft. Bei der geforderten Telefonnummer verweise ich ja auch nicht auf die Gelben Seiten oder generell auf die Denic.
Das ist ja etwas anderes. Wenn Du auf das Telefonbuch oder generell die Denic verweist muss noch weiterer Aufwand erfolgen.
Bei einem Link auf das Kontaktformular passiert in meinen Augen genau das gleiche wie bei einem mailto-link mit der e-mail Adresse:
Es kann unverzueglich eine e-mail geschrieben werden, und das ist ja der Zweck der Vorschrift. Sollte derjenige der den Kontakt aufnehmen ueber kein e-mail Programm verfuegen ist es sogar noch besser, da er nicht erst die Adresse notieren muss um sie in seine Webmail zu bekommen.
Warum sollte das also zweifelhaft sein?
Gruss,
Armin
Tach auch,
Das ist ja etwas anderes. Wenn Du auf das Telefonbuch oder generell die Denic verweist muss noch weiterer Aufwand erfolgen.
Bei einem Link auf das Kontaktformular passiert in meinen Augen
genau das gleiche wie bei einem mailto-link mit der e-mail Adresse:
Ja Entscheidend ist, das die Adresse für denjenigen erkennbar ist, und dies ist bei einem Kontaktformular nicht gewährleistet.
Es kann unverzueglich eine e-mail geschrieben werden, und das ist ja der Zweck der Vorschrift. Sollte derjenige der den Kontakt
Nein der Zweck ist Das Zur Verfügung stellen von Kontaktinformationen.
Nicht etwa das zur Verfügung stellen von Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme.
Also eine Adresse zur Möglichkeit der elektronischen Kontaktaufnahme.
aufnehmen ueber kein e-mail Programm verfuegen ist es sogar noch besser, da er nicht erst die Adresse notieren muss um sie in seine Webmail zu bekommen.
Was besser ist und was nicht hat das deutsche Justizsystem noch nie interessiert. :-)
Lass mal noch besser ist Verwaltungsrecht.
Das wird dann bis ad absudum geführt.
Viele Grüße TomIRL
Tach auch,
Was besser ist und was nicht hat das deutsche Justizsystem noch nie interessiert. :-)
Wer sagt denn dass ich vom Deutschen Justizsystem spreche? Soweit ich mich entsinne ging dieser Teilthread von der EU-Richtlinie aus...
Gruss,
Armin
Hi,
Innerhalb der Pflichtinformationen eines Impressums auf eine andere Seite zu verweisen, halte ich für zumindest zweifelhaft. Bei der geforderten Telefonnummer verweise ich ja auch nicht auf die Gelben Seiten oder generell auf die Denic.
Das ist ja etwas anderes. Wenn Du auf das Telefonbuch oder generell die Denic verweist muss noch weiterer Aufwand erfolgen.
Was ist, wenn ich einen Link direkt zur Whois-Abfrage mache?
Schönen Gruß,
Julian
Hallo.
Was ist, wenn ich einen Link direkt zur Whois-Abfrage mache?
Dann wärst du dafür verantwortlich, dass diese jederzeit funktioniert. Da du dies nicht gewährleisten kannst, fällt diese vermeintliche Möglichkeit aus.
MfG, at
Tach auch,
Was ist, wenn ich einen Link direkt zur Whois-Abfrage mache?
Halte ich fuer zweifelhaft, da der Normalbuerger der die Informationen benutzen will/muss wahrscheinlich nicht in der Lage ist die verschiedenen Rollen auseinanderzuhalten und die richtige Person zu waehlen. Du kannst vom Normalbuerger nicht erwarten zu wissen was ein Admin-C ist.
Gruss,
Armin
Hallo.
Wer für "Programmierung und Umsetzung" zuständig war, ist überflüssig, schmeichelt aber natürlich deinem Ego.
MfG, at
Hallo Leute,
ich denke, daß hier:
http://www.digi-info.de/de/netlaw/webimpressum/index.php
alles erklärt wird!
Viele Grüße aus Ludwigsburg
JK
Hallo,
Zuerst einmal der Link zum Orginal:
http://www.abmahnwelle.de/index.php?mode=tools&type=auf
Dann ein Link zu einem Tipsartikel:
[http://selfaktuell.teamone.de/artikel/projekt/impressum/index.htm]
Es dürfte auffällig sein, dass der Frager aus Österreich kommt.
Da gilt das E-Commerce Gesetzt und nicht der MDSTV oder TDG.
Dann will ich darauf verweisen, dass die von Dir angegebene Webseite Ungenauigkeiten enthält, die Dir im Zweifel auf die Füssen fallen können nicht müßen.
Ungenauigkeiten sind keine "Fehler", sind im Einzelfall aber juristisch kritisch zu bewerten.
Also nicht für ungut.
Viele Grüße und ein besinnliches Fest.
TomIRL
hallo,
Dann will ich darauf verweisen, dass die von Dir angegebene Webseite Ungenauigkeiten enthält, die Dir im Zweifel auf die Füssen fallen können nicht müßen.
Ungenauigkeiten sind keine "Fehler", sind im Einzelfall aber juristisch kritisch zu bewerten.
was meinst du damit?
Hallo!
Verantwortlich für Inhalte, Programmierung und Umsetzung:
Ferdinand Wirth
Rudolf-Simongasse 8/34
1110 Wien
E-Mail: ferbyfun@gmx.at
Tel: +436648780839
Sieht vollständig aus.
http://www.i4j.at/e-commerce/impressum1.htm
emu