Hallo!
relevanter Auszug aus dem österreichischen E-Commerce Gesetz (gültig seit 1.1.2002)
http://www.parlinkom.gv.at/pd/pm/XXI/I/texte/008/I00817_.htmlDer Wortlaut entspricht der bereits genannten Richtlinie.
Nicht im *Wortlaut*:
A:
...Angaben, die eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und unmittelbare Kontaktaufnahme mit dem Diensteanbieter ermöglichen, beziehen sich zumindest auf die Angabe der Telefonnummer und die Angabe einer e-Mail-Adresse.
B:
- Angaben, auf Grund deren die Nutzer mit ihm rasch und unmittelbar in Verbindung treten können, einschließlich seiner elektronischen Postadresse;
A#B...
also: *keine* Telefon-Nr.
[...] außer dem Telefon fällt mir kein wirklich weit verbreitetes Medium ein, welches hier relevant und somit gemeint sein könnte.
Snail-Mail?
P.S.: drohst du gleich wieder, mich auf deine Blacklist zu setzen ;-)
War das eine Bitte? ;-)
nein, *einfach so* aus dem Gedächtnis ;-)
mfg Alfie