Hello,
dazu hatte ich neulich erst eine interessante Veranstaltung.
Angeblich soll es eine offizielle Empfehlung des Justizministeriums geben, wie in diesen zum Teil noch anhängigen Prozessen zu verfahren sei:
Wenn die Firma diese Daten auf ihrer eigenen Seite kostenlos anbietet, dann sind Deep-Links erlaubt, wenn man den Link mit einem entsprechenden Vermerk versieht. Der Vermerk soll wohl auch ein "anklickbarer Hinweis" auf die Originalseite sein.
Man darf sich aber die Leistung der fremden Firma nicht zu eigen machen, also nicht den Anschein erwecken, dass man selber eine Leistung erbringt.
Nun suche ich schon länger nach dieser "Empfehlung". Leider ist der Prof, der den Vortrag gehalten hat, noch in Ägypten. Die Empfehlung soll ein "Vorgriff auf die ohnehin einheitliche Regelung in einem Gesetz" sein.
In Dämemark ist es aber genau umgekehrt. Da ist es generell verboten und mWn sogar eine Straftat.
Grüße
Tom
Grüße
Tom