Andreas Korthaus: Haftung bei selbst programmierter Software

Hallo!

Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Sicher muß man anfängt Software zu verkaufen einen Anwalt hinzuzeihen, aber ich würde mich gerne schonmal vorher grob informaieren.

Wenn ich eine Software schreibe, die dann verkaufe und dem Käufer entsteht ein Schaden aufgrund eines Programmierfehlers (z.B. Datenverlust...), dann könnte er ja auf die Idee kommen mich auf Schandensersatz zu verklagen.

Es ist zwar durchaus ein Unterschied ob ich persönlich hafte oder eine juristische Person(GmbH...), aber in beiden Fällen ist eine kleine Firma sofort pleite, und im ersten Fall zahle ich womöglich bis an mein Lebensende (wobei ich das im 2. Fall auch tue wenn ich wie es üblich ist für Bankbürgschaften persönlich hafte).

Was könnte man dagegen tun?
Da fallen mir spontan nur 2 Möglichkeiten ein:
1. ich schließe vorher jegliche Haftung aus
2. ich versichere mich dagegen

Ist wenn man Software verkauft überhaupt ein totaler Haftunngsauschluß möglich? Bei Autos... geht das ja nicht!
Die 2. Frage wäre, wie das ein potentieller Käufer sieht, denn wenn er das Risiko meiner evtl. fehlerhaften Programmierung trägt ist das sicherlich ein gutes Argument gegen meine Software, vor allem bei einer "no-Name"-Firma die die Software verkauft.
Wie schätzt Ihr das ein wie wichtig einem Kunden diese Haftungs-Sicherheit ist?

Die 2. Variante mit der Versicherung - zum einen gibt es da auch sicherlich ein Art Selbstbeteiligung, außerdem ist eine gewerbliche Haftpflicht bestimmt gerade für sowas sehr teuer, oder? Und läßt sich überhaupt sowas komplett versichern?

Ich weiß dass ich hier nicht in einem Rechtsforum bin, mir geht es auch nicht um Rechssicherheit oder 100%ig sichere Auskünfte, sondern nur um allgemeine Erfahrungen, die haben hier doch sicherlich einige Leute, oder?

Wie wird das denn in der Praxis "normalerweise" gehandhabt?
Ist es vielleicht ein Argument für komerzielle Software-Umgebung wie  M$ .NET? Wobei ich meine das ich bei einem Programmierfehler in asp.NET sicherlich auch keine Regressforderungen gegen M$ geltend machen könnte, oder?

Viele Grüße
Andreas

  1. Hallo Andreas,

    Vielleicht kennt sich jemand damit aus. Sicher muß man anfängt Software zu verkaufen einen Anwalt hinzuzeihen, aber ich würde mich gerne schonmal vorher grob informaieren.

    Um Software zu verkaufen, würde ich mir allerdings lieber einen guten Verkäufer suchen und keinen Anwalt *gg*

    Wenn ich eine Software schreibe, die dann verkaufe und dem Käufer entsteht ein Schaden aufgrund eines Programmierfehlers (z.B. Datenverlust...), dann könnte er ja auf die Idee kommen mich auf Schandensersatz zu verklagen.

    Dazu müsste erstmal ein Verschulden vorliegen. Außerdem darf man die Haftung für derartige Folgeschäden abbedingen. Das macht man am besten im Kaufvertrag, ersatzweise in den Geschäftsbedingungen, die dann als Bestandteil des (jedes) Kaufvertrages unterschrieben werden müssen. Das geht nur nicht, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz (ggf. Betrug) nachgewiesen werden können. Ich würde einfach mal mei MS nachlesen, was die so schreiben.

    Es ist zwar durchaus ein Unterschied ob ich persönlich hafte oder eine juristische Person(GmbH...), aber in beiden Fällen ist eine kleine Firma sofort pleite, und im ersten Fall zahle ich womöglich bis an mein Lebensende (wobei ich das im 2. Fall auch tue wenn ich wie es üblich ist für Bankbürgschaften persönlich hafte).

    Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Geschäftsführer auch bei einer GmbH mit seinem Privatvermögen. Deshalb stellen ja Leute mit Geld lieber einen Fremdgeschäftsführer ein...
    Durch Wechsel von einer kleinen Personengesellschaft zu einer GmbH vergrößerst Du als geschäftsführender Gesellschafter Dein Haftungsrisiko ggf. sogar, da Du dann als Kaufmann giltst und da gelten andere Regeln, als wenn Du "nur Person" bist.

    1. ich schließe vorher jegliche Haftung aus

    Das geht nicht. Google mal unter "Produzentenhaftung"

    1. ich versichere mich dagegen

    Das macht nur Sinn, wenn Du sowieso alles richtig machst. Denn die ersten die Dir einen Fehler "nachweisen", sind doch die Versicherungen.

    Die 2. Frage wäre, wie das ein potentieller Käufer sieht, denn wenn er das Risiko meiner evtl. fehlerhaften Programmierung trägt ist das sicherlich ein gutes Argument gegen meine Software, vor allem bei einer "no-Name"-Firma die die Software verkauft.

    Nö. Ein schmaler Satz reicht doch: "Der Verkäufer haftet nicht für Datenverluste und daraus entstehende Folgeschäden."

    Wie schätzt Ihr das ein wie wichtig einem Kunden diese Haftungs-Sicherheit ist?

    Kommt darauf an, wieviel Geld Du hast *gg*
    Mal ernsthaft, wenn Deine Software bei der Vorführung ein gutes Bild abgibt, wird das fast jeder verstehen. Wenn die dann anschließend allerdings dauernd abstürzt oder ein Integritätskiller ist, dann wird es wohl dein letztes Geschäft, zumindest bei diesem Kunden, gewesen sein.

    Die 2. Variante mit der Versicherung - zum einen gibt es da auch sicherlich ein Art Selbstbeteiligung, außerdem ist eine gewerbliche Haftpflicht bestimmt gerade für sowas sehr teuer, oder? Und läßt sich überhaupt sowas komplett versichern?

    Achte dann auf jeden Fall auch die Klauseln bezüglich Bearbeitungsschäden (für den fall, dass Du im Vollservice bei der Installation den Server schredderst...) und Produzentenhaftung.

    Wie wird das denn in der Praxis "normalerweise" gehandhabt?
    Ist es vielleicht ein Argument für komerzielle Software-Umgebung wie  M$ .NET? Wobei ich meine das ich bei einem Programmierfehler in asp.NET sicherlich auch keine Regressforderungen gegen M$ geltend machen könnte, oder?

    Bei Mängeln kannst Du Nachbesserung, Minderung und Wandlung geltend machen. Bei verdeckten Mängeln auch noch nach Jahren. Allerdings sieht das zwischen Kaufleuten anders aus.

    Wintergrüße aus http://www.braunschweig.de

    Tom

    --
    Intelligenz ist die Fähigkeit, aus Fehlern Anderer zu lernen und Mut die, eigene zu machen.
    1. Hallo Andreas,

      folgende Ratschläge:

      a) Microsoft hat da einen sehr guten Vertrag, weil sonst hätte man die Firma ja schon oft verklagt und sie wäre heute pleite.

      b) Generell kann sich der Käufer aussuchen, ob er sein Geld zurück will, ob der Preis gemindert werden soll oder ob du nachbessern sollst.
      Du könntest ihn vertraglich zwingen, das du zuerst ausbesserst und er ggf. dann sein Geld zurückbekommt, wenn die Ausbesserung nicht geworden ist.

      Aber du kannst ja, wenn du einen Anwalt konsultiert hast, mal deine Erfahrung mitteilen.

      Mfg Julius

  2. Hallo!

    Deine Frage kann so allgemein gar nicht seriös beantwortet werden. Es kommt sehr darauf an, was deine Software machen soll, wo sie eingesetzt wird, und was sie anstellen könnte, wenn Fehler drin sind.

    Das ist genau wie bei der Produkthaftung: Es ist schon ein Unterschied, ob man Bleistifte verkauft, oder lebenswichtige Bauteile für ein Kernkraftwerk.

    Gruß
    Hans35